Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
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Letztere können dadurch ihr Haushaltseinkommen in der Regel während des gesamten Erwerbslebens weiter steigern.64
Mit der Reform der AHV-Hinterlassenenrenten werden im Jahr 2035 schätzungsweise 620 unverheiratete Mütter und 240 unverheiratete Väter eine Rente beziehen.65 Gesamtgesellschaftlich fällt dieser Erweiterung der Anspruchsgruppe eher wenig ins Gewicht. Individuell kann, je nach Einkommens- und Haushaltssituation, ein Rentenbezug jedoch von grosser Bedeutung sein.
5.2.4 Höheres Prekaritätsrisiko für ältere Hinterbliebene, die keine AHV-Leistungen mehr erhalten
Wie schon erwähnt verlieren einige Gruppen mit der Reform ihren Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente. Betroffen sind insbesondere ältere Hinterbliebene im Erwerbsalter ohne Kinder unter 25 Jahren. Teilweise dürfte sich für sie das Risiko erhöhen, in eine prekäre finanzielle Situation zu geraten, wenn eine Wiederaufnahme oder Steigerung der Erwerbstätigkeit nach Ableben des Partners nicht in ausreichendem Masse gelingt, um selbstständig für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Frauen sind hiervon besonders betroffen. Dies hängt eng mit der ungleichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit in den Familien zusammen: Frauen sind weniger auf dem Arbeitsmarkt tätig und arbeiten viel häufiger Teilzeit, sodass Mütter gegenüber Vätern längerfristig eine Einkommenseinbusse von 67 Prozent zu verzeichnen haben.66 Bei einer Verwitwung entfällt für diese Frauen somit ein wesentlich bedeutenderer Teil des Haushaltseinkommens.67
Diese Gruppe wird sich im Jahre 2035 zahlenmässig auf mehr als 10 000 Personen belaufen. Insbesondere für die alleinlebenden Witwen stellen Hinterlassenenrenten ein wichtiges Element ihrer finanziellen Absicherung dar. Im Vergleich zu Witwen mit Hinterlassenenrente (13 % verfügen über weniger als 60 % des Medianeinkommens) haben Witwen ohne jegliche Leistungen aus der 1. Säule (24 %) wie auch alleinlebende nicht verwitwete Frauen über 50 Jahren (21 %) ein stark erhöhtes Risiko finanzieller Prekarität.68
Entsprechend sind hinterbliebene Mütter ohne Hinterlassenenrente als Risikogruppen für finanzielle Prekarität aufgrund einer Verwitwung identifiziert worden.69 Dieses Risiko gilt generell für alle Personen (auch Väter), die nach der Geburt des ersten Kindes vermehrt Betreuungsaufgaben übernehmen und dafür ihre Erwerbstätigkeit reduzieren.
64 Bischof, Kaderli, Liechti und Guggisberg (2023, S. 32–33, 55–59)
65 Schätzungen des BSV anhand zu erwartender Todesfälle in der Schweiz. Diese Schätzung berücksichtigt nicht die Tatsache, dass die Änderung der AHV die Heiratsprävalenz unter den Eltern verringern könnte.
66 Bischof, Kaderli, Liechti und Guggisberg (2023)
67 Gabriel, Koch und Wanner 2022, S. 63–64; Bischof, Kaderli, Liechti und Guggisberg 2023
68 Gabriel, Koch und Wanner 2022, S. 60
69 Wanner/Fall 2012; Gabriel, Koch und Wanner 2022, S. 58–59