Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 41 Seiten
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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–202311 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 2020 über die Legislatur- planung 2019–2023 angekündigt.12
Der Bundesrat hat gestützt auf die Erkenntnisse aus der Umsetzung der im Bericht zu Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 im März 2023 eine Aussprache zu den künftigen Schwerpunkten der Behindertenpolitik durchgeführt. Gestützt darauf hat er das EDI beauftragt, bis Ende 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Be- hiG mit folgenden Eckwerten vorzulegen:
• Arbeit: Verbesserung des Schutzes vor Benachteiligung im privatrechtlichen Ar- beitsverhältnis (Verbot der Diskriminierung; Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen).
• Dienstleistungen: Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen, insbeson- dere von Dienstleistungen Privater, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind (Ver- pflichtung zu angemessenen Vorkehrungen).
• Gebärdensprache: Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und Förde- rung der Gleichstellung von gehörlosen Menschen in Erfüllung der Motion 22.3373 WBK-N.
Der Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019–2023 nennt als eine Mass- nahme zu Ziel 5 «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung» die Erarbeitung einer Strategie zur Inklusion, sowie zur Förderung des barrierefreien Zugangs mit den Chancen der Digitalisierung.13 Die im Vorentwurf der Teilrevision des BehiG vorgesehenen Massnahmen zur Verbes- serung der Barrierefreiheit (Verpflichtung zur Beseitigung von Benachteiligungen durch angemessene Vorkehrungen und zur Erbringung von digitalen Dienstleistungen unter Beachtung der internationalen und nationalen Standards) bildet ein zentrales Element für die Realisierung dieser Massnahme. Diese grundlegende Verpflichtung wird er- gänzt durch weitere Massnahmen, die im Rahmen des Schwerpunktprogrammes «Dienstleistungen» durchgeführt werden, das Teil der Behindertenpolitik 2023–2026 des Bundesrats ist. Zu diesen Massnahmen gehört insbesondere die Förderung der digitalen Inklusion im Rahmen der Allianz digitale Inklusion Schweiz, welche öffentliche und private Akteure und Akteurinnen zusammenbringt, und die das Ziel verfolgt, eine kohärente Umsetzungsstrategie für die Realisierung des Zugangs zu staatlichen und privaten digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Be- wohner des Landes zur aktiven Teilhabe am digitalen Leben zu unterstützen. Der Fo- kus liegt einerseits auf der Beseitigung von Barrieren (IKT-Accessibility) und der Ver- mittlung der dafür erforderlichen Kenntnisse, andererseits auf der Befähigung und Stär- kung der einzelnen Individuen (digitale Grundkompetenzen). Die genannten Massnah- men ergänzen die grundlegenden Digitalisierungsstrategien (Strategie Digitale Schweiz, Strategie digitale Verwaltung Schweiz und Strategie Digitale Bundesverwal- tung), welche wiederum der Inklusion und der Nutzerzentrierung einen grossen Stel-
11 BBl 2020 1777
12 BBl 2020 8385
13 Die Bundesversammlung, Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019 – 2023, Art. 6, Massnahme 29.