Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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4.2.2 Fehlen von flankierenden Massnahmen und einer Strategie für ein inklusives Arbeitsumfeld

Die Kantone BL, BE, GE, TG, VS, ZH, die SODK und die Kantone, die auf ihre Stellungnahme verwiesen haben (AR, JU, OW, SH, SZ), die SP, die FDP und die EVP sowie weitere Akteure (Behindertenorganisationen, das KMU-Forum und freikirchen.ch) betonen die Notwendigkeit von Unterstützungs- und Sensibilisierungsangeboten als Ergänzung (oder anstelle) der gesetzlichen Massnahmen, insbesondere begleitend zu den Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse. Die Stellungnahmen zu den Ansätzen zur Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gehen auseinander und reichen von einer Ausweitung der Schwerpunktprogramme über finanzielle Anreize bis hin zu präziseren gesetzlichen Massnahmen. Einige raten dazu, sich stärker am GlG zu orientieren.

Der Kanton GE weist auf das Fehlen konkreter Massnahmen im aktuellen Entwurf hin und schlägt eine Ausweitung der Schwerpunktprogramme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen vor. Der Kanton NW merkt an, dass die Massnahmen in den Grundzügen klarer definiert werden sollten, um Wirkung zu erzielen. So sollten Elemente wie Assistenz und Hilfsmittel oder Leichte Sprache einbezogen werden. Der Kanton TG weist darauf hin, dass der Vorentwurf nicht auf die erforderlichen strukturellen Rahmenbedingungen zur Umgestaltung der Arbeitswelt zugunsten der Integration von Menschen mit Behinderungen eingehe und damit Art. 27 Abs. 1 Bst. h der UNO-BRK vernachlässige. Der Kanton TI unterstützt eine auf die Arbeitswelt ausgerichtete Revision, weist aber auf die Notwendigkeit hin, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auch in anderen Gesetzen zu fördern. Die Kantone VS und ZH bedauern das Fehlen konkreter Massnahmen zur Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz und schlagen Anreize für Arbeitgeber vor.

Bei den politischen Parteien schlägt die FDP vor, die Bemühungen eher auf die Schulung und Sensibilisierung der Arbeitgeber als auf rechtliche Massnahmen zu konzentrieren. Die EVP wiederum hält die Vorlage in ihrer aktuellen Form für einen Notbehelf und empfiehlt die Einführung finanzieller Anreize.

ARTISET/INSOS sind der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf Unterstützungsmassnahmen vorsehen sollte, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aber auch Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber, damit für sie die Anstellung von Menschen mit Behinderungen attraktiv werde. Sie schlagen vor, sich an den Ansätzen zur Förderung der Arbeitsintegration zu orientieren, die es in einigen Kantonen wie BS oder BL bereits gibt. Generell hatten ARTISET/INSOS erwartet, dass der Vorentwurf klare Anforderungen an ein inklusives Arbeitsumfeld oder an barrierefreie Dienstleistungen enthalten würde, bis hin zu Quotenregelungen im Arbeitsbereich. Nach Ansicht dieser Verbände delegiert der Vorentwurf die Lösungsfindung lediglich an Menschen mit Behinderungen und Organisationen auf der einen und die Wirtschaft auf der anderen Seite.

Mehrere Teilnehmende sind der Ansicht, dass verstärkte Massnahmen zur beruflichen Integration notwendig seien, um den Arbeitsmarkt zugänglich zu machen, sei es in Form von Pilotprojekten zur beruflichen Integration (KMU-Forum), Unterstützung der Arbeitgeber durch verstärkte Förderung von Brückenangeboten (Arbeitgeber Zürich VZH), Impulsprogramme zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt (ARTISET/INSOS) oder Vorbereitung während der Schulzeit von Menschen mit Behinderungen, um ihre berufliche Integration zu erleichtern (Centre Patronal). Anthrosocial fügt an, dass im Rahmen der Gestaltung einer grösseren Durchlässigkeit zwischen dem ergänzenden und dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein grundlegender Wandel hin zu mehr Schutz und Verständnis für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder chronischen psychischen Beeinträchtigungen erforderlich ist.

4.2.3 Notwendigkeit der Koordination mit anderen Massnahmen, insbesondere mit Massnahmen der IV

Mehrere Interessengruppen äussern die Notwendigkeit einer besseren Koordination mit anderen Massnahmen, insbesondere mit jenen der IV.