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Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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werde, zu eruieren, was als «angemessen» zur Verhinderung von Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen gilt. Diese Stellungnahmen betonen, dass die spezifischen Bedingungen des Sektors und der Unternehmen zu berücksichtigen seien und im Einzelfall geprüft werden müsse, was zumutbar und angemessen sei, wobei insbesondere die Einschränkungen durch alte Gebäude zu berücksichtigen seien.

Der Verein Glaube und Behinderung stellt in den Vordergrund, dass Kirchen und religiöse Einrichtungen so angepasst werden müssten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich seien. Er kritisiert die fehlende Einbeziehung von Behindertenorganisationen bei der Ausarbeitung des Vorentwurfs und fordert Änderungen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des religiösen Lebens zu gewährleisten. Der Verband Freikirchen.ch erkennt als Dienstleistungserbringer die Bemühungen zur besseren Integration von Menschen mit Behinderungen an, ist jedoch der Ansicht, dass eine konkretere Ausgestaltung mit finanziellen Anreizen erforderlich sei. Beide Verbände sind besonders besorgt über die möglichen finanziellen Auswirkungen und die Unklarheit einiger Begriffe im Vorentwurf.

swissuniversities unterstützt die überarbeiteten Bestimmungen über den Zugang zu Dienstleistungen, wirft aber Fragen zu ihren konkreten Folgen auf.

Swiss Olympic betont, wie wichtig es sei, den Zugang zu Dienstleistungen zu gewährleisten, um Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Der Verband nennt die Arten der betreffenden Leistungen (kommerziell, sportlich und kulturell) und ruft dazu auf, den Zugang zu diesen Dienstleistungen zu gewährleisten.

4.3.2 Digital angebotene Dienstleistungen und Informatikstandards

Mehrere Stellungnahmen befassen sich mit der Notwendigkeit, digitale Dienstleistungen an die Standards der Barrierefreiheit anzupassen, wobei betont wird, wie wichtig es sei, in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen klare Standards festzulegen. Einige unterstreichen auch die Bedeutung der Verhältnismässigkeit und Flexibilität für Akteure des Privatsektors bei der Umsetzung dieser Standards.

Auf Seiten der Kantone unterstützt BS die Verbindlichkeitserklärung etablierter Standards für digitale Angebote. Im Rahmen des Vollzugs des BehiG und der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Transformation (z. B. Digitale Verwaltung Schweiz) ist der Kanton GR der Ansicht, dass auf die Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden grundsätzlich die gleichen technischen Anforderungen und Standards Anwendung finden sollen. Der Kanton GR stützt sich auf sein kantonales Gesetz (Gesetz über die digitale Verwaltung; DVG; BR 177.100), das verlangt, dass die Behörden dafür zu sorgen haben, dass Dienstleistungen in digitaler Form einfach und barrierefrei genutzt werden können. Verhältnismässige Einschränkungen sind dabei zulässig, sollen jedoch restriktiv angewendet werden. Bei der barrierefreien Ausgestaltung haben sich die Behörden nach anerkannten Standards wie den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) oder dem eCH00-59-Standard zu richten. Ebenfalls laut dem Kanton GR müsse eine umfassende und kohärente digitale Barrierefreiheit angestrebt werden, die nationalen und internationalen Standards entspricht, um allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihren körperlichen oder intellektuellen Fähigkeiten einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen zu gewährleisten.

Der Kanton SO begrüsst die Initiative, digitale Dienstleistungen an internationale und nationale Standards für Barrierefreiheit anzupassen, um eine umfassende Zugänglichkeit zu gewährleisten. Seiner Meinung nach sind klare Standards für die digitale Barrierefreiheit wie WCAG, PDF/UA oder EN 301 549 entscheidend. Sie bieten Anbietenden digitaler Dienstleistungen eine konkrete Richtschnur zur Implementierung barrierefreier Technologien. Der Einbezug von Expertinnen und Experten für digitale Barrierefreiheit und von Menschen mit Behinderungen in den Prozess der Vorschriftenerstellung sei entscheidend, um die Effektivität und Praktikabilität der Richtlinien zu sichern. Ausserdem sei es wichtig, Anbietende durch Beratung, Schulungen und finanzielle Anreize zu unterstützen, um die Einhaltung der Zugänglichkeitsstandards zu fördern.