Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

APN-CH, NOPS, SBK, SBK-BE, SBK-BSBL, SBK-GR, SBK-NE-JU, SBK-SG-TG-AI-AR und VASOS bedauern, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, Vorgaben zur Personalausstattung zu machen.

Brotegg Praxis, SBK, SBK-BE, Public Health Schweiz, SVDE und SVF fordern den Bund dazu auf, die Leitplanken für eine bedarfsgerechten Personaldotation gesetzlich zu verankern und in diesem Sinne den Artikel 39 oder den Qualitätsartikel 58 im Krankenversicherungsgesetz anzupassen und eine bedarfsgerechte Personaldotation entweder als Bedingung zur Betriebsbewilligung zu erlassen oder im Sinne der Strukturqualität vorzugeben.

Ospita und Sw!ss REHA hingegen begrüssen es, dass auf starre Vorgaben zum Skill-Grade-Mix und zu einer «nurse-to-patient-ratio» verzichtet wird.

APN-CH, Unimedsuisse und VfP würden es begrüssen, wenn das Gesetz zumindest im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung Massnahmen zur Festlegung von Standards unterstützen würde, beispielsweise indem Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Fachorganisationen beauftragt werden, gemeinsam minimale Standards zu entwickeln, bewährte Verfahren auszutauschen oder gemeinsame Leitlinien zu erstellen.

3.2.4 Automatisierte Auswertung der Arbeitszeitaufzeichnung

VSAA und mit ihm LU, SG und SO fordern, dass eine Regelung im BGAP zu prüfen sei, welche die Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeitauszüge in Formen einzureichen, welche automatisierte Auswertungen der Arbeitszeitaufzeichnungen zulassen. Dazu müsste eine Anleitung (Instruktion) erstellt werden, wie die Unterlagen einzureichen sind. Mit dieser Massnahme würde ein grosser Teil des Aufwands in den Arbeitsinspektoraten wegfallen. Damit dies schweizweit gleich gehandhabt wird, solle der Bund (SECO) zusammen mit den Arbeitsinspektoraten entsprechende Instrumente schaffen.

3.2.5 Postulat 19.4278 Streiff nicht umgesetzt

Bündnis freiheitliches Gesundheitswesen und Kf bemängeln, dass der Bundesrat das Postulat 19.4278 Streiff, entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht, nicht umgesetzt habe. Die geforderte geeignete Tarifstruktur zur Finanzierung der von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten erbrachten Leistungen sei nicht umgesetzt.

3.2.6 Schutz vor Belästigung und sexueller Gewalt

VS schlägt vor, das Gesetz um einen Artikel betreffend Belästigung und sexueller Gewalt zu ergänzen. Zwar würden Arbeitsrecht und das Gleichstellungsgesetz Belästigung verbieten und Arbeitgeber verpflichten, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Es wäre jedoch sicherlich nützlich, in einem Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in einem nach wie vor sehr weiblich geprägten Berufsfeld diese Verpflichtungen in Erinnerung zu rufen und allenfalls bestimmte Präventionsmassnahmen vorzuschreiben.

3.2.7 Berufliche Weiterentwicklung und obligatorische Aus- und Weiterbildung

AG schlägt vor, dass Betriebe interne und externe berufsspezifische (arbeitsplatzspezifische) Weiterbildungen werden in Form von Arbeitszeit und/oder finanziell unterstützen. AG macht folgenden Formulierungsvorschlag für einen neuen Artikel: «Grundsätzlich haben Mitarbeitende in ungekündigtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf 1–2 Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung. Weiterbildungen dienen der Erhaltung und Erweiterung fachlicher und persönlicher Kompetenzen, zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Team (Interprofessionalität) und zur Weiterentwicklung der Organisation.»

SG und SO fordern, dass im BGAP ein Gesetzesartikel geschaffen wird, in dem geregelt wird, ob die obligatorische Aus- und Weiterbildung zur Arbeitszeit zählt oder nicht.