Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

3.3.4 Massnahmen für alle Gesundheitsberufe

PIP weist darauf hin, dass alle Gesundheitsberufe vom Fachkräftemangel betroffen sind. Die Überlegungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sollten deshalb breiter ausgerichtet sein. Es müssten Massnahmen für alle Gesundheitsberufe vorgeschlagen werden, um deren Image zu verbessern, den Nachwuchs zu fördern und Berufsausstiege zu verhindern. PIP fordert von den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, die Arbeitsbedingungen und die Koordinationsarbeit sämtlicher Gesundheitsfachpersonen anzuerkennen und wertzuschätzen sowie Lösungen zu finden, um diese Aufgabe angemessen zu entschädigen.

4 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen

4.1 Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege BGAP

4.1.1 Artikel 1

GE bemängelt, dass im BGAP keine Bestimmungen zu den psychosozialen Bedingungen und der physischen Arbeitsumgebung (bspw. Gewalt gegen Personal) vorgesehen sind.

Syna und Travail.Suisse sind mit dem definierten Zweck grundsätzlich einverstanden. Allerdings müsse klargestellt werden, dass es sich beim Schutz der Arbeitnehmenden insbesondere um einen Schutz der physischen und psychischen Gesundheit sowie ihres Privat- und Familienlebens handelt.

H+ und AGV Basel anerkennen den beabsichtigten Zweck und Grundsatz des Gesetzes, sind aber der Meinung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf diesen Zweck verfehle. Sie fordern deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.

Spitex Schweiz anerkennt das Potential in den vorgeschlagenen Massnahmen. Es könne aber nicht garantiert werden kann, in welchem Ausmass und innert welcher Frist diese Massnahmen greifen.

ASPS ist damit einverstanden, dass im Pflegebereich erheblicher Handlungsbedarf besteht, um den Pflegeberuf zu stärken. Eine längere Verweildauer im Beruf sei wünschenswert.

Balgrist, KISPI, PUK und USZ unterstützen das Ziel des Gesetzes, den Schutz und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Verweildauer im Beruf zu erhöhen,

schlagen aber eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs vor. Die vorgesehenen Massnahmen führten zu erhöhter Regulierung und nicht gedeckten Zusatzkosten, was den Druck auf das Personal erhöht und die Versorgung der Patienten gefährden könne.

4.1.1.1 Artikel 1 Absatz 1

VPOD schlägt einen zusätzlichen Absatz mit folgendem Wortlaut vor: «In Kantonen, die weder über verbindliche kantonale Regelungen noch Gesamtarbeitsverträge verfügen, müssen die Arbeitgeber und die Gewerkschaften vor dem Inkrafttreten des BGAP einen GAV verhandeln und abschliessen.»

Gemäss SBK BSBL fehle im Zweck die Zielsetzung, die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen. Nur wenn es gelinge, den Pflegeberuf allgemein wieder attraktiver zu gestalten, hätten die Beschlüsse des ersten und zweiten Paketes überhaupt eine Chance auf Erfolg.

4.1.1.2 Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a

Für LU ist fraglich, inwieweit der vorliegende Gesetzesentwurf den beabsichtigten Zweck erfüllen könne, die Sozialpartnerschaft zu fördern. Die Regelungen des BGAP seien derart weitgehend, dass kaum mehr Verhandlungsspielraum für Gesamtarbeitsverträge verblieben.

4.1.1.3 Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b

FH SCHWEIZ begrüsst das Gesetz grundsätzlich und empfiehlt, die Bestimmung noch weiter zu konkretisieren. So müsse gerade auch Teilzeitarbeit möglich sein.