Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 56 Seiten
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Daneben hat der Bundesrat die Bundesverwaltung angewiesen, folgende Massnahmen zu ergreifen, die ohne Anpassung der gesetzlichen Grundlagen umgesetzt werden können:
- Umsetzung der Minimalvariante des Monitorings Pflege (EDI)
- Runder Tisch zur angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen mit den Stakeholdern und Kantonen (EDI)
- Stärkung der Langzeitpflege durch Anpassung und Überarbeitung der Lerninhalte Langzeitpflege auf allen Stufen (EDI)
- Primäre Förderung von Projekten zur Stärkung der (Langzeit-)Pflege durch Mittel aus dem Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere Interprofessionalität vom 28. November 2022 (EDI)
- Optimierung des Vollzugs des Arbeitsgesetzes vom 13. März 196456 (Arbeitsgesetz; ArG) (WBF)
- Verlängerung der laufenden Wiedereinsteiger/innen-Programme bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (WBF).
Diese Massnahmen unter geltendem Recht sind entsprechend nicht Teil der in dieser Vorlage enthaltenen Gesetzgebungsprojekte und werden unabhängig davon umgesetzt.
Nach Abschluss der Prüfarbeiten schlägt der Bundesrat die Schaffung oder die Änderung folgender Gesetze vor:
- Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege
- Änderung des GesBG
Die Regelung aus dem Covid-19-Gesetz zur Bereitstellung der notwendigen Kapazitäten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krisenfall soll im revidierten Epidemiengesetz (EpG) geregelt werden. Die Kantone sollen dazu verpflichtet werden, Vorhalteleistungen in der Gesundheitsversorgung zur Abdeckung von Auslastungsspitzen im Krisenfall bereitzustellen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des EpG fand von November 2023 bis März 2024 statt, aktuell laufen die Auswertungsarbeiten.
3.2 Umsetzung des Auftrags zur Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)
Der Bundesrat beabsichtigt, mit dem neuen BGAP zu einer längeren Berufsverweildauer und einer Aufwertung des Status des Pflegepersonals beizutragen. Ausserdem soll der Pflegeberuf für Neueinsteigende attraktiver werden, damit die in Zukunft absehbaren Personalengpässe vermieden werden können.
In der Schweiz werden – im Rahmen bestehender gesetzlicher Vorgaben – Arbeits- und Lohnbedingungen pro Branche zu grossen Teilen durch die Sozialpartner verhandelt und festgelegt. Der Staat greift nur dann in die Gestaltung branchenspezifischer Arbeitsbedingungen ein, wenn es unbedingt erforderlich ist. Der Vorentwurf berücksichtigt diese Praxis, soweit es im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative vertretbar ist, denn es ist auch weiterhin primär die Aufgabe
56 SR 822.11