Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 44 Seiten
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[DSG]8). Ebenso bleibe unklar, für welchen Zeitraum das BFS die übermittelten Daten speichern dürfe. Das Gesetz solle zumindest in seinen Grundzügen festhalten, wie lange die Aufbewahrung zulässig sei und unter welchen Bedingungen eine Löschung erfolgen müsse.
digitalswitzerland begrüsst die Änderung des KVG zur Unterstützung des SpiGes-Projekts, welches eine wichtige Grundlage für die Erreichung der Ziele von DigiSanté darstelle. Diese Änderung würde dank einer Standardisierung der medizinischen Kodierung und Terminologie eine bessere Vergleichbarkeit und Analyse der Daten auf nationaler und internationaler Ebene ermöglichen. Diese Standardisierung wäre für die Umsetzung von DigiSanté von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Pakete 1 und 2, welche die Grundlagen für ein interoperables digitales Gesundheitssystem schaffen. Die Verbesserung der Datenbank würde die Durchführung von Forschung, Umfragen und innovativen Anwendungen ermöglichen, wie sie in den Paketen 3 und 4 von DigiSanté vorgesehen seien. Die vorgeschlagenen Änderungen des KVG und die damit verbundene Standardisierung wären wichtige Schritte für die erfolgreiche Umsetzung von DigiSanté und die Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. digitalswitzerland betont jedoch, dass die Gesetzesänderungen und die damit verbundene Umsetzung des SpiGes-Projekts ein erhöhtes Augenmerk auf Cybersicherheit und Zugriffsmanagement erfordern. Die zentralen Plattformen wären attraktive Ziele für Cyberangriffe und würden aufgrund der zentralen Speicherung der Daten ein höheres Schadenspotenzial aufweisen. Robuste Sicherheitsmassnahmen seien daher unerlässlich. Eine sorgfältig konzipierte Zugriffsverwaltung sei unerlässlich, um die Nutzung der Daten zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Mass an Datenschutz zu gewährleisten.
Die EKK begrüsst die mit dem Projekt verbundenen Ziele und unterstützt sie. Sie weist jedoch auf die zentrale Problematik des Datenschutzes hin und erinnert daran, dass die Weitergabe sensibler Daten an Dritte einen persönliche Daten betreffen und diese Daten daher nur in einer Form an Dritte weitergegeben werden dürfen, die keine Identifizierung der betroffenen Person ermöglicht. Dies scheine durch den Entwurf gewährleistet zu sein, da er offenbar die Anonymisierung der Daten garantiere. Angesichts der teilweise sensiblen Natur der verarbeiteten Daten begrüsst die EKK die Tatsache, dass diese in der Schweiz gehostet werden.
Die IG eHealth stimmt der Vorlage zu, sofern ihre Änderungsvorschläge und ihre Anliegen, übernommen werden. Grundsätzlich unterstützt sie das Ziel, redundante Datenerhebungen zu vermeiden und die Effizienz der Datenverarbeitung zu verbessern. Gleichwohl identifiziert sie in der aktuellen Vorlage Problemfelder, insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage, die Zweckbindung der Datenverarbeitung sowie die notwendige Wahrung der Anonymität. Ferner betont die IG eHealth, dass die Umsetzung der Einmalerfassung und Mehrfachnutzung von Daten (Once-Only-Prinzip) nur möglich sei, wenn alle die Aufgaben in die Primärsoftware tiefenintegriert seien. Die Tiefenintegration sei für alle Aufgaben mit öffentlichen Mitteln mitzufinanzieren, für die es eine gesetzliche Verpflichtung gibt. Es fehle ein Markt, um die Kosten der Tiefenintegration zu finanzieren. Würden keine oder zu wenig öffentliche Mittel investiert, dann gebe es auch kein interoperables Gesundheitssystem.
Interpharma unterstützt das Prinzip der einmaligen Erhebung von Daten (Once-Only-Prinzip). Sie unterstreicht die Wichtigkeit des Einbezugs von ambulanten Daten, da nur so der gesamte Behandlungspfad eines Patienten oder einer Patientin abgebildet werden könne. Sie geht davon aus, dass eine allfällige Nutzung der Daten für die Forschung nach dem BstatG möglich ist, so wie es im Detailkonzept des Projekts SpiGes festgehalten sei. Ferner sei für die strin-