Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 44 Seiten

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gente Implementierung von Once-Only wichtig, dass die relevanten Daten bereits im Primärsystem standardisiert erfasst werden und eine medienbruchfreie Übertragung ermöglicht werde. Im öffentlichen Gesundheitswesen seien grundsätzlich einheitliche Standards festzulegen, unabhängig vom Zweck der Datenerhebung. Dies ermögliche die Verknüpfung und Mehrfachnutzung von Daten zu einem späteren Zeitpunkt und erleichtere die Arbeit der Leistungserbringer. Interpharma unterstützt auch den Grundsatzentscheid zur Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator im Gesundheitswesen. Auch bei der Umsetzung des Once-Only Prinzips im KVG solle man sich an diesem Entscheid orientieren. Das zugehörige «Konzept Identifikatoren Personen» böte eine ausführliche Abwägung verschiedener möglicher Personenidentifikatoren und berücksichtige dabei neben der Qualität insbesondere den Datenschutz.

Die OAAT AG begrüsst explizit das Prinzip der einmaligen Erhebung, sofern die spezifischen Bedürfnisse der nationalen Tariforganisationen (Anspruch auf Einzeldaten, Definition der Erhebungseinheit (Patientenkontakt), Zeitpunkt der Zurverfügungstellung, Mitwirkung bei Regelwerk für Plausibilisierung / Validierung) berücksichtigt werden. Die OAAT werde in den nächsten Jahren die Generierung und Erhebung fallbasierter Kosten- und Leistungsdaten im niedergelassenen Bereich vorantreiben. Die OAAT würde es begrüssen, wenn nach Abschluss der Aufbauphase diese Daten ebenfalls vom BFS nach dem Prinzip der einmaligen Erhebung erhoben würden.

privatim stimmt der Vorlage zu.

Die SAMW stimmt der Vorlage zu. Der entsprechende Ansatz sei ressourcensparend, weil Doppelspurigkeiten bei der wiederholten Erfassung der gleichen Daten vermieden werden könnten. Ferner lohne sich auch die Investition in die Automatisierung der Datenererhebung, -Validierung und -Weitergabe über Schnittstellen, müssten Daten nur ein Mal und nach einheitlichen Kriterien erhoben werden. Ausserdem erfordere die einmalige Erherbung von Daten eine Harmonisierung der Datenstandards, so dass die Daten in möglichst vielen Bereichen weiterverwendet werden können. Die Erfahrungen aus der Swiss Personalized Health Network (SPHN) Initiative hätten gezeigt, dass die Strukturierung von Daten und die Sicherstellung der Datenqualität sehr aufwändig sei. Es sei deshalb zwingend notwendig, übergreifende Datenstandards sowohl für die Gesundheitsversorgung wie auch für die Qualitätssicherung, Forschung und Steuerung festzulegen. Unterschiedliche Standards für verschieden Zwecke zu implementieren sei für die Leistungserbringen zu aufwändig und würde zur Bildung von neuen Datensilos führen. Wo immer möglich sollen internationale Datenstandards verwendet werden, um auch über die Landesgrenzen hinweg Interoperabilität sicherzustellen. Im Hinblick auf die langfristige Sicherstellung der medizinischen Qualität sei es sehr wünschenswert, wenn im Rahmen von SpiGes auch der Status des Generalkonsents (Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten für die Forschung) vom BFS erhoben würde.

Die SwissDRG AG begrüsst die Bestrebungen des BFS, redundante Datenerhebungen zu vermeiden und einen vereinfachten Erhebungsprozess für die Spitäler im Rahmen des Spi-Ges-Projekts zu etablieren. Sie erkennt die Bemühungen zur Vereinfachung der Datenerhebung und zur Reduktion redundanter Prozesse grundsätzlich an. Dennoch zeige die detaillierte Analyse der geplanten Umsetzung des Once-Only-Prinzips gravierende Unstimmigkeiten mit den gesetzlichen Vorgaben von Artikel 49 Absatz 2 KVG auf. Die derzeit vorgesehenen Fristen, die zeitlich fehlende Möglichkeit zur iterativen Plausibilisierung der Daten auf der Erhebungsplattform der SwissDRG AG sowie die Einschränkungen in der Verfügbarkeit und Qualität der Einzelfalldaten behinderten die SwissDRG AG in der gesetzeskonformen Erfüllung ihres Auftrags zur Pflege, Entwicklung und Weiterentwicklung der stationären Tarifstrukturen.