Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/11: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)
Das Parlament hat am 30. September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz sollen Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre Entwicklung gefährden können. Es geht namentlich um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen. Schweizweit werden alle Kinos, Detailhändlerinnen, Online-Versandhändlerinnen und Anbieterinnen von Abrufdiensten zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Zudem werden auch Anbieterinnen von Plattformdiensten in die Pflicht genommen.
Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, den Eltern und Bezugspersonen die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Verantwortung in Bezug auf den Konsum von altersgerechten Filmen und Videospielen ihrer Kinder wahrnehmen können. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass die Anbieterinnen von Filmen und Videospielen eine Mitverantwortung für den Jugendschutz übernehmen. Zukünftig werden in der gesamten Schweiz für alle Anbieterinnen von Filmen und Videospielen – unabhängig vom Verbreitungskanal – die gleichen Regeln gelten. Mit der geplanten Koregulierung, die vorsieht, dass die Branchen selbst die Jugendschutzbestimmungen erarbeiten, wird Verbindlichkeit geschaffen, da die Bestimmungen zur Alterskennzeichnung und Alterskontrolle für alle Akteurinnen in der Schweiz über eine Verbindlicherklärung durch den Bundesrat verpflichtend sind. Die staatliche Involvierung gewährleistet dabei die Einhaltung von einheitlichen Mindeststandards für den Jugendschutz bzw. eine subsidiäre Regelung im Falle eines Versagens der Branchenakteurinnen. Die Verantwortung für den Jugendschutz wird zwischen den drei Ebenen (Bund, Kantone und Branchen) geteilt, ebenso die Aufsicht sowie die Kosten.
Das Referendumsbegehren kam nicht zustande, da weniger als die Hälfte der verfassungsmässig vorgeschriebenen 50'000 gültigen Unterschriften gesammelt wurden.
Für die Umsetzung des neuen Gesetzes müssen einzelne Bestimmungen auf Verordnungsstufe präzisiert werden.
1.2 Ziel der neuen Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV)
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die notwendigen Ausführungsbestimmungen für die Umsetzung des Gesetzes erlassen werden. Folgende Bestimmungen des JSFVG sollen präzisiert werden:
• die Alterskontrolle und das System der elterlichen Kontrolle bei den Abrufdiensten (Art. 8 JSFVG);
• die Repräsentativität der Branchenorganisation und der Einbezug von Expertinnen und Experten in die Organisation (Art. 10 JSFVG);
• der Antrag auf Verbindlichkeit und die regelmässige Überprüfung der Jugendschutzregelung (Art. 15 und 18 JSFVG);
• die Alterskontrolle und das Meldesystem bei Plattformdiensten (Art. 20 JSFVG)
• die Durchführung und Koordination von Tests (Art. 23 und 25 JSFVG);
• die Koordination des Vollzugs des Gesetzes (Art. 28 JSFVG);
• die Massnahmen und Finanzhilfen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention (Art. 29 JSFVG) sowie
• die Gebühren für Tests (Art. 33 JSFVG).