Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten

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NGO-Kooperationsgemeinschaften, kantonale Föderationen und Dachverbände zur Unterstützung ihrer eigenen Strategie59.

Die Zusammenarbeit mit den Schweizer NGO wird auf der Grundlage ihrer Kompetenzen, ihres bisherigen Leistungsausweises, ihrer langjährigen Präsenz in verschiedenen Kontexten und ihrer Vereinbarkeit mit dieser IZA-Strategie weitergeführt.

Forschungseinrichtungen

Die Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung erlaubt es, die Herausforderungen der Entwicklung als Ganzes und mit ihren Verflechtungen zu verstehen sowie innovative technologische, gesellschaftliche und politische Lösungen zu entwickeln. Diese Zusammenarbeit ist für eine wirksame und nachhaltige IZA unabdingbar. Es bestehen Partnerschaften sowohl mit Universitäten und Fachhochschulen sowie Institutionen der Grundlagenforschung oder der angewandten Forschung in der Schweiz (SNF, Innosuisse) und in Entwicklungsländern als auch mit internationalen Forschungsinstitutionen und privaten Stiftungen. Viele Entwicklungsländer sind an

einer Zusammenarbeit mit der Schweiz im Forschungs- und Innovationsbereich interessiert. Diese Art von Zusammenarbeit fördert die Innovation, die diplomatischen Beziehungen und die Reputation der Schweiz.

Andere Geber

Über die IZA arbeitet die Schweiz mit weiteren Gebern zusammen, die hauptsächlich Länder mit hohem Einkommen (z. B. EU-Mitgliedstaaten) und philanthropische Stiftungen sind. Eine gute Koordination ist unerlässlich, um die Wirksamkeit der IZA zu steigern und gleichzeitig Doppelspurigkeiten oder eine Verzettelung der Mittel zu vermeiden. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz aktiv für die Mechanismen zur Koordination der Hilfe in den Schwerpunktländern ein. Die Schweiz ist offen für eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Gebern, insbesondere mit solchen aus Schwellenländern (China, Indien, Golfstaaten) oder mit Förderstiftungen, sofern eine Einigung zu den Prinzipien der Wirksamkeit der gemeinsamen Hilfe besteht. Die Schweiz sucht mit ihnen den Dialog, damit die internationalen Werte und Grundsätze eingehalten werden.

3.6 Verantwortung für die Umsetzung

3.6.1 Drei verantwortliche Verwaltungseinheiten

Die vier Entwürfe der Bundesbeschlüsse zur IZA 2025–28 betreffen die Aktivitäten von drei Verwaltungsstellen: die DEZA und die AFM (für das EDA) und das SECO (für das WBF). Diese Aktivitäten werden aus den fünf beim Parlament beantragten Verpflichtungskrediten finanziert. Mehrere andere Bundesämter verfolgen eigene, über separate Budgets finanzierte internationale Aktivitäten, die gemäss den Kriterien der OECD als APD verbucht werden, in der vorliegenden Botschaft aber nicht berücksichtigt sind.

59 Die Liste der von der DEZA unterstützten NGO ist abrufbar unter: www.deza.admin.ch > Partnerschaften und Aufträge > NGO