Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/13: Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 15 Seiten
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direkten Bundessteuer betrauten Gerichten und dem Bundesgericht in grösserem Ausmass bereits vorhanden sei.
3.6. Strafrechtliche Bestimmungen
Die strafrechtlichen Bestimmungen werden mehrheitlich begrüsst.
Die FDP, die SVP, economiesuisse und SwissHoldings fordern, dass die Steuerbehörden bei Fahrlässigkeit von Steuerstrafverfahren absehen; dies über die von der OECD dafür vorge- sehene Frist von drei Jahren hinaus.
3.7. Übergangsbestimmung
Die SVP, ABPS, OREF, SwissBanking, SwissHoldings und VAV fordern, dass die Über- gangsbestimmung (Art. 39) offener formuliert wird, um es dem Bundesrat zu ermöglichen, das Datum der Inkraftsetzung der neuen Regelungen bezüglich UTPR auch zu einem späte- ren Zeitpunkt festlegen zu können.
Economiesuisse, OREF und SwissHoldings fordern, dass der Bundesrat wie andere Staaten auch (z.B. UK) die internationalen Entwicklungen beobachtet und zu einem späteren Zeit- punkt über das Inkrafttreten wie auch die konkrete Anwendung der UTPR befinden soll. Die Lösung der EU, welche bereits Ende 2022 beschlossen hat, die UTPR ab 2025 anzuwen- den, erscheint zum heutigen Zeitpunkt nicht sachgerecht.
SwissHoldings bemerkt, dass die Schweiz zudem über die UTPR-Regelung hinaus sorgfältig prüfen soll, ob sie im internationalen Vergleich für Investitionen von US-Konzernen auch künftig attraktiv bleibt. US-Konzerne (wie auch Schweizer Konzerne) analysieren die Rah- menbedingungen an ihren Standorten regelmässig und eingehend. Veränderungen wie die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung beinhalten Chancen, aber auch Risiken. Swiss- Holdings begrüsst es, dass sich eine Subarbeitsgruppe eingehend mit der Situation für US-Konzerne befasst und prüft, ob im Rahmen der vorliegenden Mindeststeuerverordnung An- passungen vorgenommen werden können. US-Unternehmen sind direkt und indirekt die wichtigsten ausländischen Investoren in der Schweiz. Sie tragen deshalb massgeblich zum wirtschaftlichen Wohlergehen der Schweiz bei.
SwissBanking bemerkt, es scheine klar, dass die Einführung der UTPR per 2024 nicht in Frage komme.
3.8. Inkrafttreten
Die SVP und mehrere Wirtschaftsverbände und Organisationen fordern, dass die Mindestbe- steuerungsregeln in der Schweiz so spät als möglich eingeführt werden. Die internationalen Entwicklungen sind durch den Bundesrat laufend zu verfolgen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, insbesondere mit Blick auf die EU, ist der Inkraftsetzungszeitpunkt in der Schweiz nochmals konkret zu prüfen. Die Schweiz darf international keine Vorreiterrolle einnehmen. Die zuständigen Kommissionen beider eidgenössischen Räte sind über die Entwicklungen und das geplante weitere Vorgehen zeitgerecht zu informieren.
Namentlich economiesuisse, SwissHoldings, SwissBanking und die Vereinigung der Schwei- zer Privatbanken melden Bedenken betreffend eine Inkraftsetzung bereits per 2024 an, zu- mal in zahlreichen Staaten unklar sei, ob und wann diese die Mindestbesteuerung einführen. Sie fordern die Prüfung der Verschiebung der Einführung der Mindeststeuer auf Anfang 2025. So gibt z. B. SwissHoldings als Grund für diesen «für Aussenstehende erstaunlichen und plötzlichen Meinungsumschwung» die Entwicklungen bei der OECD an, vor allem aber das Verhalten für die Schweizer Wirtschaft bedeutender Absatzmarktstaaten wie den USA oder China. Als Teil der neuen Implementierungsvorgaben habe die OECD Mitte Juli 2023 Ausnahmen für Staaten geschaffen, welche die Implementierung erst in ein paar Jahren an- visieren wollten (UTPR Safe Harbour). Folge davon sei, dass neben den USA als grösster Volkswirtschaft auch wirtschaftlich bedeutende Staaten wie Indien, China und die allermeis- ten lateinamerikanischen Länder erst vage Umsetzungspläne präsentierten oder gar nichts