Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/13: Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 15 Seiten

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3. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1. Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

Die Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen den Vorschlägen zu den Verfahrensvorschrif- ten grundsätzlich zu.

Es gibt jedoch zahlreiche Präzisierungs- und Änderungsvorschläge; mehrheitlich waren sie technischer Natur.

Seitens einer Mehrheit der Kantone wird vor allem gefordert, dass für die Steuerpflicht die Verhältnisse am Ende des Geschäftsjahres massgebend sind und dass ein einheitlicher Fäl- ligkeitstermin festgelegt wird. Zudem stellen die Kantone Ergänzungs- und Änderungsan- träge zum zentralen Informationssystem, zum Rechtsmittelverfahren, zum Abrechnungsver- fahren zwischen den Kantonen und zur Entschädigung der kantonalen Verwaltungen für die Ergänzungssteuer.

Die SVP und mehrere Wirtschaftsverbände und Organisationen fordern, dass die Mindestbe- steuerungsregeln in der Schweiz so spät als möglich eingeführt werden. Die internationalen Entwicklungen seien durch den Bundesrat laufend zu verfolgen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, insbesondere mit Blick auf die EU, sei der Inkraftsetzungszeitpunkt in der Schweiz nochmals konkret zu prüfen. Namentlich Economiesuisse, SwissHoldings, SwissBanking und die Vereinigung der Schweizer Privatbanken melden Bedenken betreffend eine Inkraftset- zung bereits per 2024 an, zumal in zahlreichen Staaten unklar sei, ob und wann diese die Mindestbesteuerung einführen. Aus Wirtschaftskreisen wird ebenfalls gefordert, den Inkraft- tretenszeitpunkt der UTPR nicht bereits Ende 2023 zu fällen. Andere Wirtschaftsverbände wie das Groupement des Entreprises Multinationales (GEM) und der Versicherungsverband sowie Travail.Suisse und der Städteverband haben sich zugunsten eines gleichzeitigen In- krafttretens wie in den EU-Mitgliedsstaaten geäussert, ebenso die Kantone Genf und Grau- bünden. Die FDP zeigt sich namentlich in Bezug auf das Einführungsjahr für die sogenannte UTPR zurückhaltend. Andere Parteien und Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Fi- nanzdirektorinnen und -direktoren haben sich in der Vernehmlassung nicht explizit zum In- krafttreten geäussert.

Die zuständigen Kommissionen beider eidgenössischen Räte sind über die Entwicklungen und das geplante weitere Vorgehen zeitgerecht zu informieren. ABPS, economiesuisse und SwissBanking betonen, es gelte die Vor- und Nachteile aller möglichen Handlungsszenarien genau abzuwägen, wobei kurzfristigen Minder- oder Mehreinnahmen von Unternehmen oder Fiskus (Bund, Kantone und Gemeinden) kein grösseres Gewicht zukommen sollte. Stattdes- sen sollte sich die Schweiz intensiv damit beschäftigen, ihre bestehende Wettbewerbsfähig- keit auch künftig sicherzustellen und damit ihre kurz-, mittel- und langfristige finanzielle Lage positiv zu beeinflussen.

Im Weiteren fordern die FDP, die SVP und eine Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Orga- nisationen den Verzicht auf einen «Swiss-Finish». Die Einfachheit der Umsetzung müsse im Fokus stehen und die von der OECD gewährten Spielräume seien zu nutzen.

Die SVP fordert, dass die Einsichtsrechte bezüglich der Informationen über die Unternehmen nach dem Motto «so viel als nötig, so wenig wie möglich» gewährt werden sollen.

Die SPS kritisiert, dass nicht auf den Substanzabzug verzichtet wird, möchte diesbezüglich aber die gleiche Regelung wie in der EU. Zudem bedauert die SPS die large Regelung be- treffend Abzugsfähigkeit von Geldstrafen und Bussen

3.2. Subjektive Steuerpflicht

Der Vorschlag des EFD, dass pro Unternehmensgruppe in der Schweiz eine Geschäftsein- heit steuerpflichtig ist und dass ein Kanton die Veranlagung für die ganze Unternehmens- gruppe vornimmt (sog. One-Stop-Shop), wird begrüsst.