Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/13: Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 15 Seiten

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Zusammenfassung

Der Bundesrat hat vom 24. Mai bis 14. September 2023 den zweiten Teil der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverord- nung, MindStV) in die Vernehmlassung geschickt. Schwerpunkte dieses Teils der Verord- nung sind Verfahrensbestimmungen.

Insgesamt sind 52 Stellungnahmen eingegangen. Vernehmen liessen sich insbesondere alle Kantone, die Parteien SPS, FDP und SVP sowie die Dachverbände economiesuisse, Swiss- Banking, SGB, SGV, sgv/usam, SSV und Travail.Suisse.

6 Vernehmlassungsteilnehmende haben explizit ihren Verzicht auf eine Stellungnahme er- klärt (Die Mitte, Grüne, die GLP, der Schweizerische Arbeitgeberverband, Treuhand-Suisse und das Bundesgericht)

Die Vernehmlassungsteilnehmenden stimmten den Vorschlägen des EFD zu den Verfah- rensvorschriften grundsätzlich zu.

Es gab jedoch zahlreiche Präzisierungs- und Änderungsvorschläge.

Seitens einer Mehrheit der Kantone wird vor allem gefordert, dass für die Steuerpflicht die Verhältnisse zu Beginn des Geschäftsjahres massgebend sind und dass ein einheitlicher Fälligkeitstermin festgelegt wird. Zudem stellen die Kantone Ergänzungs- und Änderungsan- träge zum zentralen Informationssystem, zum Rechtsmittelverfahren, zum Abrechnungsver- fahren zwischen den Kantonen und zur Entschädigung der kantonalen Verwaltungen für die Ergänzungssteuer.

Die SVP und mehrere Wirtschaftsverbände und Organisationen fordern, dass die Mindestbe- steuerungsregeln in der Schweiz so spät als möglich eingeführt werden. Die internationalen Entwicklungen seien durch den Bundesrat laufend zu verfolgen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, insbesondere mit Blick auf die EU, sei der Inkraftsetzungszeitpunkt in der Schweiz nochmals konkret zu prüfen. Namentlich Economiesuisse, SwissHoldings, SwissBanking und die Vereinigung der Schweizer Privatbanken melden Bedenken betreffend eine Inkraftset- zung bereits per 2024 an, zumal in zahlreichen Staaten unklar sei, ob und wann diese die Mindestbesteuerung einführen. Aus Wirtschaftskreisen wird ebenfalls gefordert, den Inkraft- tretenszeitpunkt der UTPR nicht bereits Ende 2023 zu fällen. Andere Wirtschaftsverbände wie das Groupement des Entreprises Multinationales (GEM) und der Versicherungsverband sowie Travail.Suisse und der Städteverband haben sich zugunsten eines gleichzeitigen In- krafttretens wie in den EU-Mitgliedsstaaten geäussert, ebenso die Kantone Genf und Grau- bünden. Die FDP zeigt sich namentlich in Bezug auf das Einführungsjahr für die sogenannte UTPR zurückhaltend. Andere Parteien und Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Fi- nanzdirektorinnen und -direktoren haben sich in der Vernehmlassung nicht explizit zum In- krafttreten geäussert.

Im Weiteren fordern die FDP, die SVP und eine Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Orga- nisationen den Verzicht auf einen «Swiss-Finish». Die Einfachheit der Umsetzung müsse im Fokus stehen und die von der OECD gewährten Spielräume seien zu nutzen.

Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des National- und des Ständerates liessen sich im August 2023 zum Stand der Arbeiten zur Mindestbesteuerungsverordnung informie- ren und führten dazu eine Diskussion. Beide Kommissionen verzichteten auf eine Empfeh- lung zuhanden des Bundesrates.