Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Produktionsfaktoren über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung stünden, trüge die geplante Erhöhung im Ernährungsbereich kaum etwas zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei.

Zeitliche Dimension

Die réservesuisse schätzt, dass die Umsetzung des Vorschlags des Bundesrates aufgrund der zu bauenden Lagerinfrastruktur ein bis zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen würde. Diese explizit für Pflichtlager gebaute Lagerinfrastruktur müsste in der Folge während der gesamten Amortisationsdauer von ca. 33 Jahren wirtschaftlich genutzt werden können. Die réservesuisse bemängelt, dass im erläuternden Bericht zur Vorlage nicht auf den für die Vorlage massgebenden langen Zeithorizont von etwa 50 Jahren eingegangen wird.

Gegenvorschlag der réservesuisse

Für die réservesuisse ist es essenziel, dass das System der Pflichtlagerhaltung auch zukünftig in der Wirtschaft verankert bleibt. Deshalb schlägt sie eine Mengenerhöhung vor, welche die Bedarfsdeckung für die Bevölkerung der Schweiz auf sechs Monate mit eingeschränktem Konsum ausdehnt. Eine entsprechend dimensionierte Aufstockung wäre mit den betrieblichen Abläufen der betroffenen Branchen vereinbar. Konkret schlägt sie folgende Änderungen vor: Aufbau Speiseöle und Speisefette um 4'500 Tonnen; Aufbau Reis um 4'100 Tonnen; Aufbau backfähiges Futtergetreide um 80'000 Tonnen; Abbau Proteinträger um 15'000 Tonnen.

Der Grundbedarf an glutenfreiem Getreide wird kleiner eingeschätzt als im erläuternden Bericht. Der Vorschlag der réservesuisse solle sicherstellen, dass genügend für die menschliche Ernährung geeignetes Getreide gelagert ist, um die Bevölkerung während mindestens sechs Monaten bei reduziertem Konsum zu ernähren. Werden dieselben Kostenberechnungsgrundlagen wie im erläuternden Bericht verwendet, resultieren somit deutlich tiefere Kosten im Vergleich zum Vorschlag in den Vernehmlassungsunterlagen. Die Finanzierung für den benötigten Warenaufbau würde sich gemäss réservesuisse um CHF 53 Mio. verringern. Die Investitionskosten für die benötigten zusätzlichen Silo-Infrastrukturen schätzt die réservesuisse dennoch auf rund CHF 80 Mio.

Die Mengen sollten in Monaten und nicht in fixen Gewichtsmengen angegeben werden, da dies eine flexible Anpassung an die effektiven benötigten Marktmengen erlaubt, ohne jeweils die Verordnung anpassen zu müssen.

Die Finanzierung der zusätzlichen Pflichtlagerwaren über die Erhöhung des Eigenkapitalanteils (Aufwertung der Waren) ist für die réservesuisse und die betroffenen Unternehmen keine Option, weil die finanzielle Belastung durch den Pflichtlageraufbau bereits ohne Aufwertung enorm sei. Die Erhöhung der Pflichtlagermengen bedeute höhere Gesamtkosten der Pflichtlagerhaltung, ohne dass dabei die Importe zunehmen. Dazu hält die réservesuisse fest, dass bereits heute für den grössten Garantiefonds (Getreide) keine nachhaltige Finanzierung gewährleistet sei.

Der zeitliche Horizont für die Umsetzung des Gegenvorschlags stellt die réservesuisse wie folgt dar: Während die physische Umsetzung des Pfichtlageraufbaus für Reis und Speiseöle einen Zeithorizont von bis zu fünf Jahren in Anspruch nehmen dürfte, müsste für den vollständigen Aufbau der Getreidepflichtlager aufgrund der umfassenden Bauvorhaben mit mindestens zehn bis fünfzehn Jahren gerechnet werden. Die réservesuisse hält fest, dass sowohl betriebliche als auch finanzielle Ressourcen der betroffenen Unternehmen über einen beträchtlichen Zeitraum gebunden würden. Für die Unternehmen bedeutete der geplante Pflichtlageraufbau zudem Investitionen in Infrastrukturbauten, deren Wirtschaftlichkeit stark von der Beibehaltung des Pflichtlagersystems abhängig wäre. Deshalb müsste sich der