Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Personen mit einem Kulturberuf ausserhalb des Kultursektors (z. B. Fotografin oder Fotograf in einem Chemieunternehmen).8

Die Anzahl Kulturschaffender im engeren Sinn ist in den letzten rund zehn Jahren um über

9 30 Prozent angestiegen (von rund 72 000 im Jahr 2010 auf gut 95 000 im Jahr 2020). Die markante Zunahme der Erwerbstätigen im Kultursektor geht einher mit einer stetig ansteigenden Anzahl von Abgängerinnen und Abgängern der Fachhochschulen aus kunstorientierten Fachbereichen (Studierende 2000/2001 rund 3500, 2010/2011 rund 8800 und 2021/2022 rund 10 600).10

Angemessene Entschädigung und soziale Sicherheit der Kulturschaffenden

Kulturschaffende arbeiten im Vergleich zu den Erwerbstätigen in der Gesamtwirtschaft überdurchschnittlich oft in sogenannten «atypischen Beschäftigungsverhältnissen» (namentlich befristete Anstellung, Mehrfachbeschäftigung, Selbständigkeit oder eine Kombination aus mehreren dieser Arbeitsformen).11 Diese Beschäftigungsverhältnisse sind häufig mit tieferen Einkommen und einer geringeren sozialen Absicherung verbunden.

Das zeigt sich auch bei den Einkommen der Kulturschaffenden: Diese liegen gemäss BFS im Durchschnitt (Mittelwert) rund 200 Franken pro Monat unter den Einkommen in der Gesamtwirtschaft.12 Die Statistik des BFS umfasst dabei allerdings auch Berufe wie Architektinnen und Architekten oder Journalistinnen und Journalisten. Faktisch dürfte die Differenz zu den Einkommen in der Gesamtwirtschaft damit noch ausgeprägter sein.13 Das wird bestätigt durch eine im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helvetia erstellten Studie, die auf einer Umfrage bei rund 1500 Mitgliedern von Kulturverbänden beruht: Der Anteil der Kulturschaffenden mit einem Jahreseinkommen von unter 40 000 Franken belief sich im Jahr 2019 gemäss Umfrage auf 59 Prozent.14 Ausserdem verfügen viele Kulturschaffende über keine hinreichende Altersvorsorge. So geben 32 Prozent der selbständigewerbenden Kulturschaffenden an, abgesehen von späteren Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine Altersvorsorge zu haben.15

Wie bei anderen Berufsgruppen ist es auch im Kultursektor wichtig, gute Arbeitsbedingungen und faire Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die Herausforderungen in Bezug auf die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden sind dabei mehrschichtig:

8 Zur Definition der verschiedenen Kategorien von Kulturschaffenden vgl. www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende > Definition der Kulturschaffenden.

9 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende.

10 Erhebung des BFS abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Personen in Ausbildung > Tertiärstufe-Hochschulen > Fachhochschulen.

11 Zu den Gründen vgl. den Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 in Erfüllung des Postulates 21.3281 Maret, S. 5ff.

12 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport > Kultur > Kulturwirtschaft > Kulturschaffende > Lohneinkommen.

13 Zu den Gründen vgl. den Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 in Erfüllung des Postulates 21.3281 Maret, S. 13.

14 Ecoplan (im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helvetia): Soziale Absicherung von Kulturschaffenden, Bern 2021, S. 13.

15 Ecoplan (im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helvetia): Soziale Absicherung von Kulturschaffenden, Bern 2021, S. 20ff.