Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Relevanz der Kultur

Der Bundesrat misst der Förderung des Kulturschaffens, der Pflege des Kulturerbes und der Teilhabe der Bevölkerung am Kulturleben eine hohe Bedeutung zu. Die Bundesverfassung stellt die Förderung der kulturellen Vielfalt in einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Wohlfahrt, der nachhaltigen Entwicklung und dem inneren Zusammenhalt der Schweiz (Art. 2 Abs. 2 BV1). Sie erklärt die Förderung der Kultur ausdrücklich zu einer Aufgabe des Staates (Art. 67a BV Musikalische Bildung, Art. 69 BV Kultur, Art. 70 BV Sprachen, Art. 71 BV Film und Art. 78 BV Natur- und Heimatschutz).

Der Bund vertritt in Anlehnung an die Definition der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) einen breiten Kulturbegriff, der nicht nur Kunst im engeren Sinn umfasst.2 So verstanden ist Kultur ein zentraler Faktor gesellschaftlichen Lebens. Kultur führt Menschen zusammen, vermittelt Kenntnisse über die Vergangenheit, gibt Hilfe zum Verständnis der Gegenwart und ermöglicht Visionen der Zukunft. Kunst als wesentlicher Ausdruck menschlicher Kultur lädt durch ihre oft unerwarteten Ausdrucksformen und vielschichtigen Bedeutungen zur kritischen Auseinandersetzung ein, öffnet uns für andere Sichtweisen und trägt zu einer offenen Gesellschaft bei. Kulturvereine schaffen einer breiten Bevölkerung den Rahmen für eigene kulturelle Aktivitäten und leisten einen Beitrag zur Förderung von Teilhabe und Inklusion. Ein qualitätsvoll gestalteter Lebensraum wirkt sich identitätsstiftend und positiv auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus. Ein pulsierendes Kulturangebot und der Zugang zu einem reichen Kulturerbe steigern zudem die Attraktivität der Regionen, Städte und Gemeinden.

An der UNESCO-Weltkonferenz für Kulturpolitik 2022 (MONDIACULT) haben sich rund 150 Staaten, darunter die Schweiz, dafür ausgesprochen, Kultur als globales öffentliches Gut (Gemeingut) mit einem eigenständigen Wert anzuerkennen.3 Damit die Kultur ihre Eigenständigkeit bewahren kann, braucht sie einen politischen und rechtlichen Rahmen, in dem sich kulturelle Werte entfalten und künstlerische Werke entstehen können. Grundlagen dafür sind insbesondere die von der Bundesverfassung garantierten Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 16 und 21 BV). Ein lebendiges Kultur- und Kunstschaffen kann sich nur in einem Umfeld entwickeln, das die Grundrechte respektiert. Dies impliziert, dass Kunst und Kultur nicht für die Lösung gesellschaftlicher oder politischer Probleme zu instrumentalisieren sind. Es ist daher eine zentrale Aufgabe der Kulturpolitik, das Gleichgewicht zu halten zwischen Wahrung der Eigenständigkeit von Kunst und Kultur und ihrer Förderung als identitätsstiftende Kraft und Treiberin gesellschaftlicher Entwicklungen.

Entwicklung der Kulturpolitik des Bundes seit 2012

Seit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes (KFG4) im Jahr 2012 verfügt der Bund über ein Instrument zur strategischen und finanziellen Steuerung der Kulturpolitik: die Kulturbotschaft. Das Parlament beschliesst für jeweils vier Jahre die Ziele der Kulturpolitik des Bundes und die dazu notwendigen Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite.

1SR 101

2Kulturbegriff der UNESCO abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturbegriff UNE-

SCO.

3Schlusserklärung der Dritten UNESCO-Weltkonferenz (MONDIACULT) für Kulturpolitik und

Nachhaltige Entwicklung 2022 in Mexiko City.

4 SR 442.1

4 SR 442.1