Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Bei Kulturschaffenden bestehen oft erhebliche Lücken in der Altersvorsorge, namentlich in der zweiten Säule. Einerseits sind die Lücken in der beruflichen Vorsorge aufgrund der aktuellen Regelung von Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug systembedingt. Andererseits hängen die Lücken – vor allem bei den Selbständigerwerbenden – auch mit der Einkommenssituation zusammen, die gemäss Umfragen oftmals keine genügende berufliche Vorsorge erlaubt. Zudem sind viele Selbständigerwerbende im Kultursektor nur unzureichend gegen Verdienstausfall bei Unfall und Krankheit abgesichert.
In verschiedenen Studien haben Kulturverbände und weitere Kulturakteure in den letzten Jahren Verbesserungsvorschläge zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden gemacht.
Anpassungen in der Periode 2025–2028
Der Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 bewertet die nach Einschätzung des Bundesrates wichtigsten Verbesserungsvorschläge der Kulturverbände und weiterer Kulturakteure. Der Bericht kündigt konkrete Massnahmen an:
Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende
Der Bund (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV und BAK) klärt mit den Kulturverbänden ab, ob ein Bedarf nach einem gesamtschweizerischen Angebot besteht, das insbesondere die Erledigung der administrativen Aufgaben in Zusammenhang mit den Sozialversicherungen erleichtert. Diese Beratung- und Dienstleistungsstelle würde die Kulturschaffenden in Bezug auf sozialrechtliche Fragen – insbesondere betreffend Statusfragen – beraten, einen Personalverleih anbieten und die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern übernehmen. Der Bund ist bereit, die Kulturverbände bei der Schaffung eines solchen Angebots fachlich (BSV) und allenfalls finanziell (BAK) zu unterstützen.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Amateurvereine und kleine Kulturorganisationen
Der Bund (BSV und BAK) lotet zusammen mit den Ausgleichskassen und den Kulturverbänden aus, wie das vereinfachte Abrechnungsverfahren gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)47 im Kultursektor besser bekanntgemacht werden kann.
Verbesserungen in der Altersvorsorge und der freiwilligen Unfallversicherung
− Der Bund (Bundesrat) ergänzt punktuell den Arbeitgeberkatalog von Artikel 34d Absatz 2 AHVV.
− Der Bund (BAK) wird die Gründung einer Vorsorgesammeleinrichtung für alle Kulturschaffenden mit den Kulturverbänden erneut thematisieren.
− Der Bund (Bundesamt für Gesundheit) prüft eine Absenkung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung für Selbständigerwerbende (allfällige Änderung von Art. 138 UVV).
− In Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes prüfen die Kantone und Städte derzeit gestützt auf eine Empfehlung des Nationalen Kulturdialogs vom 10. Mai 2021 Verbesserungen in Bezug auf die Finanzierung von Beiträgen an die berufliche Vorsorge ihrer Finanzhilfeempfänger.
Vereinfachung der Beantragung des Selbständigenstatus
Der Bund (BSV) erarbeitet gemeinsam mit den Ausgleichskassen eine Webapplikation, welche die Beantragung des Selbständigenstatus vereinfachen soll. Zudem überprüft es die «Weg-
47 SR 822.41