Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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leitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML)» in Bezug auf die Behandlung der Entschädigung von Kulturschaffenden und passt diese soweit notwendig an, um den Besonderheiten der Beschäftigungsverhältnisse im Kultursektor bestmöglich Rechnung zu tragen.
Angemessene Entlöhnung der Kulturschaffenden
− Der Bund (BAK und Pro Helvetia) stellt bei der Beurteilung von Fördergesuchen sicher, dass in diesen eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden vorgesehen wird. Für professionelle Kulturschaffende dienen die Empfehlungen der nationalen Branchenverbände zu Gagen und Honoraren als Anhaltspunkt in Bezug auf die Angemessenheit. Abweichungen sind in sachlich begründeten Fällen (z. B. Nachwuchs) möglich. Der Bund tritt nicht auf das Gesuch ein, falls die Angemessenheit der Entschädigung verfehlt wird.
− Der Bund (BAK) begünstigt den digitalen und zentralisierten Zugang zu den Empfehlungen der nationalen Branchenverbände betreffend Gagen und Honoraren sowie zu weiteren Informationen, welche die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden betreffen.
− Der Bund (BAK) wird die weitere Entwicklung der globalen Streamingplattformen in Bezug auf ihre Entschädigungsmodelle für Künstlerinnen und Künstler aufmerksam weiterverfolgen (vgl. Antwort des Bundesrates vom 12. Mai 2021 auf das Postulat 21.3061 Hurni). Der Bund setzt sich für angemessene Rahmenbedingungen in diesem Kontext ein.
Berücksichtigung des ganzen Wertschöpfungsprozesses in der Kulturförderung
Der Bund (BAK und Pro Helvetia) gewichtet die der Produktion vor- und nachgelagerten Etappen der Wertschöpfung in der Förderung zukünftig stärker. Mit einer Berücksichtigung vorgelagerten (Recherche und Entwicklung) und nachgelagerten (Promotion, Diffusion und Vermittlung) Arbeitsphasen wird der künstlerischen Arbeit Rechnung getragen und die Möglichkeiten ihrer Entlöhnung erweitert.
5.1.2 Organisationen professioneller Kulturschaffender
Ausgangslage
Die Organisationen professioneller Kulturschaffender sind ein unentbehrliches Bindeglied zwischen dem professionellen Kulturschaffen und der öffentlichen Hand. Sie nehmen an der Ausarbeitung kulturpolitischer Strategien und Massnahmen teil und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen professioneller Kulturschaffender.
In der Förderperiode 2021–2024 wurden auf der Grundlage einer Ausschreibung Leistungsvereinbarungen mit zwölf national tätigen Verbänden abgeschlossen, die professionelle Kulturschaffende aus den Bereichen Kunst, Tanz, Design, Film, Literatur, interaktive Medien, Musik und Theater vertreten. Die Verbände sind eng mit ihrer Sparte verbunden, vertreten deren Interessen und geben insbesondere Empfehlungen für eine angemessenen Entlöhnung in ihrer Sparte ab.