Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht

Subsidiarität ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen den staatlichen Akteuren, die in der Kulturbotschaft 2012–2015 umfassend dargestellt wurde.45

Die Kulturförderung des Bundes verfolgt folgende Ziele: den Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu stärken; ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot zu fördern; günstige Rahmenbedingungen für Kulturschaffende sowie für kulturelle Institutionen und Organisationen zu schaffen; der Bevölkerung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen und zu erleichtern; sowie das schweizerische Kulturschaffen im Ausland bekannt zu machen (vgl. Art. 3 KFG).

Bei der Festlegung seiner kulturpolitischen Schwerpunkte ist der Bund verpflichtet, mit den Kantonen, Städten und Gemeinden zusammenzuarbeiten (Art. 5 KFG). Er unterstützt grundsätzlich nur Projekte, Institutionen und Organisationen von gesamtschweizerischem Interesse (Art. 6 KFG) und priorisiert Projekte, die einen besonderen Beitrag zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt leisten oder der Bevölkerung einen breiten Zugang zur Kultur ermöglichen (Art. 8 KFG).

Die Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz sind immer öfter von überregionaler Bedeutung und betreffen vermehrt alle Staatsebenen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen (vgl. Ziff. 2). Daraus ergibt sich der Bedarf nach mehr Kooperation und Koordination (vgl. Ziff. 3.1.1). Auf der Basis der identifizierten Herausforderungen und Ziele für die Kulturpolitik in der Förderperiode 2025 – 2028 hat der Bund seine bestehenden Fördermassnahmen überprüft und wo nötig angepasst.

Die folgenden Kapitel beschreiben pro Sparte bzw. Förderbereich die Ausganglage und erläutern die vorgesehenen Anpassungen. Dabei kann es sich um Weiterentwicklungen bestehender Massnahmen oder um neue Massnahmen handeln, welche im Rahmen des beantragten Finanzvolumens der Kulturbotschaft 2025–2028 umgesetzt werden.

5.1 Professionelles Kulturschaffen im Allgemeinen

5.1.1 Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden

Ausgangslage

Die Herausforderungen in Bezug auf die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden sind vorgehend unter dem Handlungsfeld «Kultur als Arbeitswelt» (vgl. Ziff. 2.1) erwähnt. Eine vertiefende Darstellung der Problematik findet sich im Bericht «Die Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» vom 9. Juni 2023 in Erfüllung des Postulates 21.3281 Maret («Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?»).46 Dem Bericht lässt sich unter anderem entnehmen, dass die Anzahl aller Erwerbstätigen im Kultursektor zwischen 2010 und 2020 zunahm. Gleichzeitig stieg die Teilzeiterwerbstätigkeit überdurchschnittlich stark an. Zudem sind die befristete Anstellung, die Mehrfachbeschäftigung und die selbständige Erwerbstätigkeit im Kultursektor stärker verbreitet als in der Gesamtwirtschaft. Das Einkommen der Kulturschaffenden liegt unter dem Durchschnittseinkommen (Mittelwert) in der Gesamtwirtschaft.

45 BBl 2011 2983

46 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden.