Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Lösungen in NS-Raubkunstfällen; die Kontextualisierung und Vermittlung von Provenienzforschungsresultaten; die externe Überprüfung von bestehenden Provenienzforschungsresultaten; Forschungsarbeiten und Weiterbildungsangebote zur Thematik sowie die Zusammenarbeit mit den Herkunftsgemeinschaften und -ländern. Die Unterstützung für Provenienzforschung zu Kulturgütern aus kolonialen und archäologischen Kontexten wird verstärkt.
– Die Versicherungsbeiträge an Drittmuseen werden in der Periode 2025 bis 2028 erneut ausgeschrieben und können neu jährlich beantragt werden.
Finanzhilfen an Netzwerke Dritter
Die Vergabe der Finanzhilfen an Netzwerke Dritter soll künftig noch transparenter erfolgen:
– Die Betriebsbeiträge an Netzwerke Dritter werden neu auf die zukünftige «Nationale Strategie zum Kulturerbe in der Schweiz» abgestützt und auf der Basis inhaltlicher Kriterien öffentlich ausgeschrieben. Netzwerke im gesamten Bereich des Kulturerbes können dabei berücksichtigt werden.
– In Umsetzung der Motion 19.3627 Streiff-Feller können sich Institutionen für ein Netzwerk über die Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz bewerben.
– In Umsetzung der Motionen 21.3182 Heer und 21.3172 Jositsch wird geprüft, wie ein neu zu schaffendes Netzwerk zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und zur Vermittlung dieser Thematik unterstützt werden kann.
Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe
Das BAK sieht in der Förderperiode 2025–2028 folgende Massnahmen vor:
– Der Betrieb und die Funktionsweise der unabhängigen ausserparlamentarischen Expertenkommission wird evaluiert und bei Bedarf optimiert.
– Für den Aufbau und den Betrieb einer Plattform für die Provenienzforschung besteht bisher keine explizite Förderkompetenz des Bundes. Diese Förderkompetenz wird im Kulturgütertransfergesetz verankert (vgl. Ziff. 6.4). In der Förderperiode erfolgt die Auswahl und Unterstützung des externen Betreibers der Plattform für Provenienzforschung gemäss der Motion 22.3023 (WBK-N).
– Die vom Bund geführten Museen und Sammlungen untersuchen die Herkunft und Besitzverhältnisse ihrer Sammlungen in Bezug auf die koloniale Vergangenheit und publizieren die Ergebnisse. Im Sinne einer Daueraufgabe aktualisieren sie die Ergebnisse der Provenienzforschung im Bereich der NS-Raubkunst anhand der neuesten Standards und Förderschwerpunkte.
Internationaler Kulturgütertransfer
Das BAK sieht in der Förderperiode 2025–2028 folgende Anpassungen vor:
– Das Netz bilateraler Vereinbarungen wird ausgebaut, wobei ein Schwerpunkt auf Partnerstaaten aus Afrika liegen soll, dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Kulturgütern aus einem kolonialen Kontext und in Zusammenarbeit mit dem EDA/DEZA.
– Die Finanzhilfen für Projekte zum Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes werden weitergeführt, ebenfalls mit einem Schwerpunkt auf Kulturgüter aus einem kolonia-