Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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– Betriebsbeiträge: Die mehrjährigen Beiträge werden auf der Basis von öffentlichen Ausschreibungen vergeben.62 Für die Beurteilung der Gesuche zieht der Bund beratende Expertinnen und Expertinnen bei. Die Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter werden im Sommer 2024 erneut für eine mehrjährige Periode mit Wirkung ab 2027 öffentlich ausgeschrieben.

– Projektbeiträge für die Provenienzforschung: Seit 2016 unterstützt der Bund Projekte, die der Abklärung und Publikation der Provenienzen von Sammlungs- und Archivbeständen dienen. Dies kann NS-Raubkunst und seit 2018 zusätzlich Kulturgüter aus kolonialen und archäologischen Kontexten betreffen. Die Projektunterstützung umfasst seit 2022 zusätzlich auch die Erbensuche, die Kontextualisierung und Vermittlung der Resultate, die externe Überprüfung von bestehenden Provenienzforschungsresultaten sowie die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgemeinschaften und -ländern. Die starke Nachfrage nach Projektbeiträgen zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zeigt, dass in diesem Bereich ein grosser Aufarbeitungsbedarf besteht.

– Versicherungsbeiträge: Diese dienen Drittmuseen bei der Versicherung von Leihgaben für Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Damit will der Bund den Ausstellungsplatz Schweiz stärken.

Finanzhilfen an Netzwerke Dritter

Mit Finanzhilfen an Netzwerke Dritter fördert der Bund Kompetenzzentren im Bereich des kulturellen Erbes. Netzwerke müssen gesamtschweizerisch ausgerichtet sowie national und international vernetzt sein. Der Bund unterscheidet zwischen thematischen Netzwerken und Netzwerken des audiovisuellen Erbes.63 Netzwerke erbringen national und international anerkannte Expertiseleistungen zugunsten anderer Kulturinstitutionen.

Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe

Der Bund fördert die Anwendung ethischer Richtlinien im Umgang mit Kulturgütern, die mit kontroversen oder schmerzhaften historischen Erfahrungen in Zusammenhang stehen.

Gestützt auf die vom Parlament angenommene Motion 21.4403 (Pult) bereitet der Bund die Einsetzung einer eidgenössischen Kommission für historisch belastete Kulturgütervor. . Die unabhängige ausserparlamentarische Expertenkommission soll in Fällen von historisch belasteten Kulturgütern nicht-bindende Empfehlungen erarbeiten und den Bundesrat und die Bundesverwaltung beraten. Gestützt auf die ebenfalls angenommene Motion 22.3023 (WBK-N) laufen zudem die Vorbereitungen für die Einrichtung einer Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgütern in der Schweiz. Die Plattform wird von Dritten betrieben und durch den Bund unterstützt werden.

62 In der Förderperiode 2023–2026 unterstützt der Bund die folgenden 16 Museen: Aargauer Kunsthaus in Aarau, Ballenberg - Freilichtmuseum der Schweiz in Hofstetten b. Brienz, Haus der Elektronischen Künste HEK in Münchenstein, JURASSICA Museum in Porrentruy, Laténium in Hauterive, Musée Ariana in Genf, Photo Elysée in Lausanne, Musée international d'horlogerie in La Chaux-defonds, Museo d’arte della Svizzera italiana in Lugano, Museum für Gestaltung in Zürich, Römerstadt Augusta Raurica in Augst, Stiftsbibliothek in St. Gallen, Swiss Science Center Technorama in Winterthur, Verkehrshaus Schweiz in Luzern, Vitromusée in Romont und Zentrum Paul Klee in Bern.

63 In der Förderperiode 2021–2024 unterstützt der Bund die folgenden Netzwerke: Alpines Museum der Schweiz, Bibliosuisse, Schweizer Museumspass, Schweizerische Stiftung für die Photographie, Stiftung Schweizer Archiv der Darstellenden Künste (SAPA), Verband der Museen der Schweiz sowie Verein Memoriav.