Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Ausweitung der Filmförderung auf innovative, digitale Erzählformate

Im Bereich der öffentlichen Filmförderung soll die Unterstützung von neuen Formaten wie folgt ausgebaut werden:

– Digitale narrative Erzählformate im Bereich der virtuellen Realität («XR») mit hohem kulturellem und innovativem Potential sollen neu – in Abstimmung und Abgrenzung zur Gameförderung durch Pro Helvetia – nicht nur bei der Entwicklung, sondern auch bei der Produktion unterstützt werden.

Promotion des Schweizer Films im Inland

Folgende Neuerungen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen:

– Die Förderung der Filmkultur soll auf die Inlandpromotion ausgeweitet werden. Dazu wird der Leistungsauftrag an die Promotionsagentur Swiss Films entsprechend ergänzt. Damit sollen die Sichtbarkeit des Schweizer Filmschaffens und die Schweizer Film- und Kinokultur gestärkt werden.

– Die Wirkung und Sichtbarkeit des Schweizer Filmpreises und die Promotion ihrer Trägerinnen und Träger soll gestärkt werden, indem diese bei der Aus- und Inlandpromotion bei Filmveranstaltungen intensiver berücksichtigt werden.

Gleichstellung und Chancengleichheit

Folgende Neuerungen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen:

– Die Koordination des Monitorings bezüglich Chancengleichheit im Filmschaffen soll durch den Austausch von «best practices» zwischen allen Förderinstitutionen in der Schweiz sowie eine periodische Publikation von gesamtschweizerischen Kennzahlen gestärkt werden.

– Zudem müssen seitens der Produktionsfirmen Massnahmen getroffen werden, welche die Filmschaffenden vor Diskriminierung, sexueller Belästigung und Missbrauch schützen.

Nachhaltige Filmproduktion

Bereits die Filmförderkonzepte des Bundes für die Jahre 2021–2024 geben für alle Förderbereiche Anreize für einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, wie zum Beispiel die Anrechnung von Kosten von «Green Consultants». Bei minoritären Koproduktionen gibt es ausserdem Bonuspunkte für Gesuche, die ein überzeugendes Konzept für nachhaltiges Filmschaffen aufweisen.

Folgende Neuerungen sind in der Förderperiode 2025–2028 vorgesehen:

– Das BAK begleitet und unterstützt in Zusammenarbeit mit den regionalen Filmförderern und der SRG die Filmbranche beim Umbau der Filmproduktion in eine nachhaltigere Produktionsweise («green filming»). Dabei stehen der Aufbau von Kompetenzen (CO2-Rechner, «best practices», Nachhaltigkeitsbeauftragte bei der Filmproduktion), die Selbstverpflichtung der Produzenten und Produzentinnen zur Einhaltung von ökologischen Mindeststandards für grössere Filmprojekte und Sensibilisierungsveranstaltungen im Vordergrund.

– Das BAK kann nachhaltige zertifizierte Projekte mit zusätzlichen finanziellen Anreizen unterstützen (z. B. höhere Ansätze bei der Standortförderung).