Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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5.4.3 Förderung von Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz
Ausgangslage
Das gebaute und archäologische Erbe ist eine zentrale Referenz unserer Baukultur. Während es von weiten Teilen der Bevölkerung äusserst geschätzt wird und historische Orte in intakten Landschaften eine gesamtschweizerische Ressource für Lebensqualität und Erholung darstellen, werden die für ihre Erhaltung notwendigen Schutzregeln und Beschränkungen oftmals kritisiert. Der Bund muss deshalb seine Anstrengungen fortsetzen, um den Schutz und die Pflege des baulichen und archäologischen Erbes als Teil jeder nachhaltigen Strategie für die räumliche Entwicklungzu verankern.
Finanzhilfen für Denkmalpflege und Archäologie
Der Bund richtet Finanzhilfen für denkmalpflegerische und archäologische Massnahmen aus; er leistet darüber hinaus Finanzhilfen an Projekte der Vermittlung, Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung und an Organisationen im gesamtschweizerischen Interesse. Die Beiträge der öffentlichen Hand für die sachgerechte Restaurierung von Denkmälern sowie für archäologische Massnahmen sind notwendig, um die Erhaltung unseres Erbes langfristig sicherzustellen. Insbesondere die Behandlung von jüngeren Denkmälern sowie archäologische Grabungen, die aufgrund von Vorhaben der Siedlungsentwicklung nach innen nötig sind, führen zu höheren Aufwänden für die Kantone.
Der Einsatz der Finanzhilfen des Bundes wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen kontinuierlich optimiert. Die operative Effizienz wurde durch eine weitgehende Digitalisierung der Prozesse und der Schaffung eines entsprechenden Web-Portals in der laufenden Periode nochmals erhöht.
Gutachten und Beratung
Als Fachbehörde des Bundes für Baukultur sorgt das BAK mit seiner eigenen Expertise und der Vergabe von Expertenmandaten für die Entwicklung hoher baukultureller Qualitäten.
Gestützt auf die Anträge der Fachbehörde können Vorhaben verbessert und wertvolles Kulturerbe geschont werden. Entscheidend für das Verständnis und die Akzeptanz des Schutzes von Kulturerbe ist das Erreichen einer hohen Rechts- und Planungssicherheit. Die entsprechenden Prozesse sowie die nötige Verfahrenskompetenz sind weiter zu verbessern. Die frühzeitige Zusammenarbeit und der konstruktive Dialog mit Bauträgern und involvierten Behörden haben sich bewährt und bleiben ein wichtiges Anliegen.
Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung
Der Bund erarbeitet das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) gemäss Artikel 5 NHG. Das ISOS beurteilt Ortsbilder nach einem schweizweit einheitlichen Massstab und bezeichnet die wertvollsten Siedlungen des Landes. Es ist eine wichtige Planungsgrundlage für Bund, Kantone und Gemeinden zur hochwertigen Siedlungsentwicklung.
Die Revision des ISOS nach der seit 2018 revidierten Methodik schreitet voran. Seine Anwendung und die entsprechende rechtliche Praxis sind heute konsolidiert. Die Inventarisierung und Bewertung der Ortsbilder erfolgen in engem Austausch und im Konsens mit den jeweiligen Kantonen.