Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Teilhabe und Diversität
Als Querschnittsaufgabe betrifft die Förderung der kulturellen Teilhabe alle Ebenen der Kulturförderung und sämtliche Kulturbereiche. Mit Artikel 9a hat das Parlament im KFG zusätzlich eine explizite Förderbestimmung zugunsten der kulturellen Teilhabe geschaffen. Auf dieser Grundlage unterstützt das BAK mit Finanzhilfen an Teilhabeprojekte die kulturelle Betätigung spezifischer Zielgruppen sowie die Vernetzung und den Wissensaustausch der Akteure, die sich für die Stärkung der kulturellen Teilhabe einsetzen. Die Förderung ermöglichte die Entstehung neuer teilhabeorientierter Initiativen (z. B. «Generationen im Museum» oder Theater im Strafvollzug) ebenso wie die gesamtschweizerische Etablierung von bestehenden Vorhaben (z. B. Label «Kultur inklusiv», «KulturLegi» der Caritas Schweiz).
Zur Förderung kultureller Teilhabe gehören auch Initiativen wie die «Kulturhauptstadt Schweiz». Inspiriert von der «Europäischen Kulturhauptstadt» soll das schweizerische Projekt regelmässig in verschiedenen Städten stattfinden und einen Beitrag zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts, zur Aufwertung der kulturellen Vielfalt in der Schweiz und zum kulturellen Austausch zwischen den Sprachregionen beitragen. Das Projekt «Kulturhauptstadt Schweiz» setzt auf Inklusion und richtet sich an ein breites Publikum. Es soll zudem aufzeigen, wie Kultur die Identität und die Attraktivität einer Region prägt.
Viele Vorhaben überschneiden sich mit anderen Politikbereichen, zahlreiche Projekte zeigen, wie politische, wirtschaftlich, soziale und kulturelle Teilhabe ineinandergreifen. Um auf Bundesebene die Koordination in der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken, wird 2024 das Interdepartementale Netzwerk Partizipation ins Leben gerufen.
Musikalische Bildung
Musizieren und Singen fördern die kreativen, geistigen und sozialen Kompetenzen junger Menschen. Zusammen musizieren bedeutet miteinander lernen, aufeinander hören, gemeinsame Ziele zu erreichen. In der Schule setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht ein. In der Freizeit sollen möglichst alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen.
Das BAK unterstützt nationale Vorhaben (z.B. Wettbewerbe, Festivals, Jugendmusikformationen) und führt die Programme «Jugend und Musik» (J+M) sowie «Junge Talente Musik». Das seit 2016 bestehende Programm J+M fördert den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Musik, indem es ausserschulische Projekte wie Kurse und Lager finanziell unterstützt. Das 2022 eingeführte Programm «Junge Talente Musik» unterstützt die Kantone bei der Entwicklung und der Umsetzung von eigenen Begabtenförderprogrammen, damit Kinder und Jugendliche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potenzial frühzeitig und ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden können.
Leseförderung
Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, die Tore zu Wissen und Denken öffnen und somit grundlegend für eine aktive kulturelle Teilhabe sind. Der Bund setzt bei der Förderung einen Akzent auf die Kinder- und Jugendliteratur, weil die frühe Förderung für die Entwicklung der Kinder und ihr späteres schulisches Fortkommen zentral ist.81
81 Vgl. Bericht «Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene» vom 3. Februar 2021, in Erfüllung der Postulate 19.3417 (WBK-N) und 19.3262 (Gugger); Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» vom 29. Juni 2022, in Erfüllung der Motion 18.3834 (Eymann).