Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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5.5 Kultur und Gesellschaft

5.5.1 Kulturelle Teilhabe und Amateurkultur

Ausgangslage

Kulturelle Teilhabe zu stärken bedeutet, die individuelle und kollektive Beschäftigung mit Kultur und die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens anzuregen. Die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Prägung und die Entwicklung einer eigenen kulturellen Identität ermöglicht allen Mitgliedern der Gesellschaft, zur kulturellen Vielfalt der Schweiz beizutragen.

Damit möglichst viele Menschen am kulturellen Leben teilhaben können, braucht es die Bereitschaft von Kulturinstitutionen, Kulturveranstaltern und Förderstellen, Formate zu finden, die neue Publikumskreise einbeziehen, kulturelle Inhalte innovativ vermitteln und Mitgestaltung ermöglichen. Medien sorgen für die Wahrnehmung des kulturellen Schaffens in der Öffentlichkeit, sie reflektieren es und ordnen es ein und leisten Übersetzungsarbeit für das Publikum und die Förderung. Ein starkes Vereinswesen bietet den Rahmen für vielfältige kulturelle Aktivitäten einer breiten Bevölkerung und trägt zur Förderung und Attraktivität der Freiwilligenarbeit bei.

Gegenstand dieses Kapitels sind jene Förderbereiche, die das nicht-professionelle Kulturschaffen unterstützen und die kulturelle Betätigung der breiten Bevölkerung betreffen: Amateurkultur, Teilhabe und Diversität, musikalische Bildung, Leseförderung.

Amateurkultur

Die Vereine im Amateurkulturbereich ermöglichen kulturelle Teilhabe und bilden die Basis für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft. Musik- und Gesangsvereine, Theater- und Tanzgruppen schaffen soziale Netze und stehen ein für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kulturanlässe für ein breites Publikum leisten einen Beitrag zum kulturellen Austausch zwischen den Regionen und den Sprachgemeinschaften.

Die Förderung der Amateurkultur durch den Bund beruht auf zwei Säulen:

– Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien (Art. 14 KFG): Das BAK unterstützt in der Förderperiode 2021–2024 zehn gesamtschweizerisch tätige Verbände in den Bereichen Musik, Tanz und Theater, die den Zugang zur Kultur und die kulturelle Tätigkeit ihrer Mitglieder fördern. Die Verbände erhalten einen jährlichen Strukturbeitrag für Leistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Vermittlung, Beratung sowie Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit.

– Förderung von kulturellen Projekten und Anlässen für ein breites Publikum (Art. 16 KFG): Das BAK unterstützt Anlässe der Breitenkultur von gesamtschweizerischer Ausstrahlung (z. B. Eidgenössisches Jodlerfest oder Schweizer Gesangsfestival).

Die Pandemie hat die tragende Rolle der Amateurkulturvereine für das Zusammenleben aufgezeigt: Der erzwungene Stillstand und später die Einschränkungen der kulturellen Aktivitäten im Amateurbereich haben weiten Teilen der Bevölkerung die stimulierende Wirkung der Kultur und des kulturellen Gemeinschaftserlebnisses in Erinnerung gerufen. Gleichzeitig hat die Krise den Wandel im Vereinswesen beschleunigt und die Verletzlichkeit seiner weitgehend auf Freiwilligenarbeit beruhenden Strukturen in Erinnerung aufgezeigt. Dank den Covid-Finanzhilfen konnte der Bund die Kulturvereine während dieser herausfordernden Zeit aufrechterhalten.