Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Das BAK unterstützt vier gesamtschweizerisch tätige Organisationen und Institutionen sowie Einzelprojekte der Leseförderung. Mit der regelmässigen Durchführung von nationalen Tagungen ermöglicht es Innovation und Vernetzung im Bereich der Leseförderung.

Anpassungen in der Periode 2025–2028

Amateurkultur

Die Förderung der Amateurkultur durch wiederkehrende Finanzhilfen an gesamtschweizerisch tätige Verbände und Projektbeiträge an grosse Anlässe für die breite Bevölerung hat sich bewährt und soll weitergeführt werden.

Damit das Vereinswesen im Amateurkulturbereich den insbesondere durch die Digitalisierung ausgelösten Herausforderungen begegnen und diese als Chance nützen kann, unterstützt das BAK in der Periode 2025–2028, in Zusammenarbeit mit den gesamtschweizerischen Verbänden, Vorhaben von Kulturvereinen aller Sparten in folgenden Bereichen:

– digitale Transformation (z.B. in Datenverwaltung, Kommunikation, Fundraising etc.);

– Organisationsentwicklung (z. B. in der Aus- und Weiterbildung der Vereinsorgane, Strategieentwicklung, Freiwilligenmanagement etc.);

– Nachwuchswerbung und Gewinnung neuer Publika (z.B. durch Werbemassnahmen, Imagekampagnen, Schnupperkurse etc.).

Teilhabe und Diversität

Das BAK engagiert sich für die Verankerung der kulturellen Teilhabe in den relevanten Politiken auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, namentlich in der Förderung von Integration, Inklusion und Gleichstellung sowie der Jugendförderung. In der Förderperiode 2025– 2028 sind zusätzlich folgende Massnahmen vorgesehen:

– Unterstützung von nationalen Strukturen und Projekten: Das BAK unterstützt nationale Organisationen und Verbände, welche mit ihren Aktivitäten einen Beitrag zur kulturellen Teilhabe der Schweizer Bevölkerung leisten oder gezielt den Dialog und die Vernetzung zwischen Zivilgesellschaft und Kulturschaffen fördern.

– Kulturberichterstattung: Um kulturelle Bildung und Medienkompetenz zu fördern, können partizipative digitale Formate der Kulturberichterstattung und der Kulturvermittlung unterstützt werden.

Musikalische Bildung

Um die Chancengerechtigkeit in der musikalischen Bildung und den Zugang zur Musik zu verbessern, sind in der Förderperiode 2025–2028 folgende Massnahmen vorgesehen:

– Programm J+M: Vorhaben, die ein erstes Interesse für Musik und Gesang wecken, Zugangsangebote für Kinder und Jugendliche, die noch nicht musizieren, sollen im Rahmen von J+M besser unterstützt werden können. Die Kriterien und Beitragsberechnungen für J+M-Kurse und J+M-Lager werden vereinheitlicht und vereinfacht.

– Musikschulen: Um einen chancengerechten Zugang zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber gewisse Vorgaben zur Gestaltung der Tarifstruktur der Musikschulen erlassen (Art. 12a KFG). Die Anpassung der Tarifstrukturen erfolgt in Absprache zwischen Kantonen, Standortgemeinden und Musikschulen. Der Bund überprüft in regelmässigen Abständen die Umsetzung, die nächste Überprüfung ist 2024 vorgesehen.

– Gouvernanz: Das Programm J+M wird seit seiner Lancierung 2016 von einer externen Geschäftsstelle verwaltet. Der Aufwand für Datenmanagement, Prozesssteuerung und Qualitätssicherung ist seither ständig angestiegen. Mit der Einführung des