Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Anpassungen in der Periode 2025–2028
– Denkmalverluste aufgrund des Klimawandels begrenzen: Die klimatischen Veränderun-
gen können das gebaute und archäologische Erbe der Schweiz zunehmend beeinträchtigen; einerseits durch Extremereignisse, andererseits aber auch durch sich ändernde Temperatur- und Feuchteverhältnisse. Die langfristigen Auswirkungen auf Denkmäler und archäologische Stätten sind heute noch nicht vollständig geklärt. In Zusammenarbeit mit der Wissenschaft sollen geeignete Monitoring- und Erhaltungsstrategien entwickelt und eingeführt werden.
– Netto-Null für Denkmäler erreichen: Der Gebäudebereich soll in Erstellung, Betrieb und
Entsorgung treibhausgasneutral werden. Diese Forderung gilt auch für Denkmäler. Die Erhaltung, Pflege und Weiternutzung von mitunter seit hunderten von Jahren bestehenden Gebäuden entspricht per se der nachhaltigen Entwicklung, rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen eines Gebäudes stammt aus seiner Erstellung.80 Die für die Instandsetzung baukulturell wertvoller Objekte nötigen Ansätze, technischen Methoden und Möglichkeiten sind bekannt, setzen aber besondere Kompetenzen und individuell auf das Objekt abgestimmte bauliche und betriebliche Vorgehensweisen voraus. Damit die richtigen Massnahmen geplant werden, benötigen die Eigentümerschaften von Beginn weg qualifizierte Beratung, die über sowohl energetische als auch baukulturelle Kompetenzen verfügt. Der Bund wird deshalb in Zukunft die Aufwände für die denkmalpflegerisch qualifizierte Energieberatung neu als subventionsberechtigte Kosten im Rahmen der Finanzhilfen für denkmalpflegerische Massnahmen anerkennen und entsprechende Aus- und Weiterbildungen für Fachleute fördern.
– UNESCO Welterbe stärken: Es gibt 13 Schweizer Welterbestätten der UNESCO, neun
davon sind Kulturstätten. Sie wurden von 1983 bis 2016 auf die Liste des Welterbes eingeschrieben und unterscheiden sich in Typologie, Charakter und Grösse. Der Bund unterstützt die Schweizer Welterbestätten im Kulturbereich mit Finanzhilfen für denkmalpflegerische und archäologische Massnahmen sowie für Projekte im Bereich der Vermittlung. Das Management der Stätten erfüllt heute jedoch nicht mehr überall die Ansprüche der UNESCO. Der Bund wird im Rahmen des zweiten Aktionsplans Welterbe Schweiz 2024–2033 die Aktualisierung und Stärkung der Managementstrategien für die Welterbestätten (Kultur) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden begleiten und steuern, um den aussergewöhnlichen universellen Wert der Stätten langfristig zu erhalten und internationale Diskussionen über deren Erhaltungszustand zu vermeiden.
5.4.4 Baukultur als Aspekt der Nachhaltigkeit
Ausgangslage
Das Bauen und das Gebaute verursachen in Entstehung, Betrieb und Rückbau heute einen bedeutenden Teil des Ausstosses an Treibhausgasen, grosse Abfallmengen, führen zu Bodenversiegelungen und -eingriffen und benötigen grosse Mengen an Energie. Die damit zusammenhängenden Herausforderungen im Bereich der Energieproduktion, der Ressourcenverfügbarkeit, des Einsatzes von Baustoffen sowie der Kreislaufwirtschaft – aber auch demographi-
80 Benchmarks für die Treibhausgasemissionen der Gebäudekonstruktion, Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen DGNB, Stuttgart 2021.