Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Kantonen umgesetzt werden. Dieses Fördermodell ist angesichts der Mobilität der Sprechenden nur noch teilweise zeitgemäss.

Bereits 2016 haben Bundesrat und Parlament entschieden, die italienische Sprache auch ausserhalb der italienischen Schweiz zu fördern, insbesondere im Unterrichtswesen (Kultur- und Sensibilisierungsprojekte in Schulen sowie Pilotprojekte zur Schaffung zweisprachiger Unterrichtsprogramme mit Italienisch). 2021 folgten Massnahmen zugunsten des Rätoromanischen ausserhalb des traditionellen Sprachgebiets (Bildungsangebote für rätoromanische Kinder im Vorschul- und Schulalter). Zur Konsolidierung dieser Massnahmen bedarf es einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen.

Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung

Der Bund fördert die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften durch die Unterstützung von Sprachorganisationen und Nachrichtenagenturen (Keystone-SDA) sowie durch Beiträge an die angewandte Forschung und an Projekte zur Weiterentwicklung des Sprachunterrichts. Die mehrsprachigen Kantone Bern, Freiburg, Graubünden und Wallis erhalten eine Finanzhilfe des Bundes für die besonderen Aufgaben, die sich in Behörden, Justiz, Verwaltung und Unterrichtswesen aus der Mehrsprachigkeit ergeben.

Die Förderbestimmungen in der Sprachenverordnung sind 2022 teilweise revidiert worden. Im Rahmen der Beratung der Legislaturplanung 2019–2023 hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, einen «Aktionsplan Mehrsprachigkeit» zu erarbeiten.83 Der Auftrag ist noch nicht abgeschlossen, die Vorarbeiten sind im Gang.

Anpassungen in der Periode 2025–2028

Austausch und Mobilität

Die Strategie «Austausch und Mobilität» hat zum Ziel, dass möglichst viele junge Menschen im Verlauf ihrer Ausbildung an einer Austausch- oder Mobilitätsaktivität teilnehmen können. Zur Umsetzung der Strategie ist ein Ausbau der Angebote von Movetia notwendig:

– Entwicklung eines Programms für den schulischen Einzelaustausch, das vergleichbar ausgestaltet ist wie das Schweizer Programm zu Erasmus+;

– Weiterentwicklung der bestehenden nationalen Austauschprogramme, namentlich für den Austausch in der beruflichen Grundbildung, den Lehrpersonenaustausch und den Klassenaustausch.

Italienische und rätoromanische Sprache und Kultur

Die rätoromanischsprachige Bevölkerung lebt heute zunehmend ausserhalb des Kantons Graubünden, das Rätoromanische wird längst nicht mehr nur in seinem traditionellen Verbreitungsgebiet gesprochen. Ähnliches gilt für die Situation des Italienischen in der Schweiz. Eine Unterstützung der beiden Minderheitensprachen alleine über die Kantone Tessin und Graubünden ist darum unzureichend. Damit die italienische und rätoromanische Sprache und Kultur ausserhalb des traditionellen Sprachgebiets angemessen durch den Bund gefördert werden können, müssen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, wie der Bundesrat bereits in der Kulturbotschaft 2021–2024 angekündigt hatte.84

Die Ziele der Förderung unterscheiden sich je nach Sprache:

83 Legislaturplanung 2019-2023, Ziel 7, Artikel 8, Ziffer 38.

84 BBl 2020 3238