Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/19: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 17 Seiten

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nehmlassungsverfahren > Abgeschlossen > 2023 > EDI eingesehen werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammengefasst.

3. Überblick über die Ergebnisse

Die UVG-Revisionsvorlage zur Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden auf ein geteiltes Echo. Die Stellungnahmen der Kantone lassen sich generell in drei praktisch gleich grosse Gruppen einteilen: Ein Drittel befürwortet die Vorlage, ein Drittel lehnt sie ab und ein weiteres Drittel hat keinerlei Bemerkung gemacht. Mit Ausnahme der SVP begrüssen die Parteien, die geantwortet haben, den Änderungsvorschlag. Die Dachverbände der Wirtschaft vertreten sehr dezidierte Positionen. Die Arbeitgebervertreter lehnen die Vorlage ab, während die Arbeitnehmervertreter die Schliessung der Versicherungslücke begrüssen. Die Versicherer und ihre massgebenden Verbände lehnen die Vorlage einstimmig ab. Die Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen, befürworten die Vorlage, fordern jedoch, dass die vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen auf weitere Leistungen ausgedehnt werden. Der Ombudsmann der Privatversicherung und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ist sehr skeptisch, was die praktische Umsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung anbelangt.

Die Gegner der Vorlage argumentieren im Wesentlichen, diese stelle eine Abweichung von grundlegenden Prinzipien des Versicherungsrechts dar und führe systemische Widersprüche ein. Die Änderung verstosse gegen das Rückwärtsversicherungsverbot und das Äquivalenzprinzip und schaffe neue Ungleichheiten. Etliche Vernehmlassungsteilnehmende erachten den finanziellen und administrativen Aufwand für die Versicherungsträger im Vergleich zum Nutzen für einen beschränkten Personenkreis als unverhältnismässig. Es wird insbesondere moniert, dass sich der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen dem ursprünglichen Unfall und dem Rückfall sehr schwierig gestalten werde, was zu einer sehr geringen Anzahl akzeptierter Fälle und einer Zunahme der gerichtlichen Verfahren führen dürfte. Praktisch alle Gegner der Vorlage verweisen auf die Argumente, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 28. März 2018 zur Abschreibung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» (18.037) dargelegt hat.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die der Vorlage positiv gegenüberstehen, begrüssen im Wesentlichen, dass die bestehende Rechtslücke geschlossen wird und betroffene Arbeitnehmende dank des neuen Taggeldanspruchs nicht mehr Gefahr laufen, in unüberwindbare finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Insgesamt halten die Befürworter der vorgeschlagenen UVG-Änderung diese für angemessen und finanziell tragbar und merken an, dass damit Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet würden. Anerkannt wird vor allem der Handlungsbedarf zur Lösung dieser Problematik. Etliche Vernehmlassungsteilnehmende, welche die Vorlage befürworten, unterstrichen ferner, dass eine obligatorische Taggeldversicherung, mit der alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gegen einen vorübergehenden Lohnausfall geschützt wären, eine ideale Lösung wäre, um Rechtslücken, wie die in der Motion 11.3811 Darbellay beschriebene, zu schliessen.

Im Allgemeinen sprechen sich die Stellungnahmen klar für oder gegen die Vorlage aus. Differenziertere Positionen sind selten, und es wurden nur vereinzelt Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Die Gegner der Vorlage stellten das eigentliche Ziel der Motion in Frage und nicht die geplanten Modalitäten zu deren Umsetzung. Insofern hat die Vernehmlassung – in Ermangelung echter technischer oder rechtlicher Diskussionen – gezeigt, dass es sich bei der Einführung einer solchen Änderung des UVG im Wesentlichen um eine politische Frage handelt.