Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/19: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 17 Seiten
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dass mit der geplanten Gesetzesänderung zwei verschiedene Sozialversicherungszweige vermischt werden.
JU hat angesichts der sehr geringen finanziellen Auswirkungen für den Kanton keine Anmerkungen. LU, OW, UR, GL und TI verzichten auf eine Stellungnahme. GE und die KdK reichten keine Antwort ein.
4.2 Stellungnahmen der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Par-
teien
Die SP begrüsst die Vorlage, betont aber gleichzeitig, dass diese Gesetzesänderung überflüssig wäre, wenn schweizweit eine obligatorische Taggeldversicherung gelten würde, mit der alle Arbeitnehmenden gegen einen vorübergehenden Lohnausfall geschützt wären. Die Mitte unterstützt die Vorlage. Sie erachtet die Anpassung als wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden und gerechten Unfallversicherung. Dadurch werde eine Rechtslücke geschlossen, und Transparenz und Rechtssicherheit würden gewährleistet. Die FDP anerkennt den Handlungsbedarf und unterstützt die vorgeschlagene UVG-Änderung. Sie begrüsst, dass damit eine Rechtslücke geschlossen wird, welche heute zu unhaltbaren Situationen führt, und die Gleichbehandlung sichergestellt würde. Was das Prinzip des Rückwärtsversicherungsverbots und das Äquivalenzprinzip betrifft, weist die FDP darauf hin, dass bereits heute gewisse Ausnahmen existieren, beispielsweise bei genetisch bedingten Krankheiten. Die Grünen unterstützen die Vorlage und begrüssen explizit, dass damit auch Personen, die ausschliesslich gegen Berufsunfälle versichert sind, zukünftig einen Anspruch auf Taggeld hätten. Die Grünen weisen jedoch darauf hin, dass auch mit dieser Vorlage eine der grössten Lücken im Bereich der Sozialversicherungen nicht geschlossen wird: die flächendeckende Absicherung gegen Erwerbsausfall durch eine obligatorische Krankentaggeldversicherung.
Die SVP lehnt die Vorlage ab, weil sie eine Ausnahme zum in den Sozialversicherungen geltenden Rückwärtsversicherungsverbot bedeutet, insbesondere, weil für dieses Risiko keine UVG-Prämie bezahlt worden sei. Die SVP befürchtet, dass diese Lösung, die nur einige Einzelfälle betrifft, zu einer Zunahme der gerichtlichen Verfahren, zu Koordinationsschwierigkeiten, zu administrativem Mehraufwand sowie zu einer Prämienerhöhung führen wird.
Die EDU, EAG, die EVP, die GLP, die Lega und die PDA reichten keine Stellungnahme ein.
4.3 Stellungnahmen der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Keiner dieser Verbände reichte eine Stellungnahme ein.
4.4 Stellungnahmen der Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB und Travail.Suisse heissen die Vorlage gut. Der SGB unterstützt die Vorlage zwar, weist aber darauf hin, dass das Erwerbsausfallrisiko bei Krankheit nicht für alle über eine Sozialversicherung abgedeckt wird, was problematisch und auch im europäischen Vergleich einzigartig sei. Seiner Ansicht nach muss das Ziel bleiben, dass der Erwerbsausfall flächendeckend über eine obligatorische Krankentaggeldversicherung gesichert ist. Diese Einschätzung wird von Travail.Suisse geteilt. Es sei wichtig, dass diese Lücke geschlossen werde, auch wenn damit Folgen eines Ereignisses versichert werden, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet hat, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden war.