Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/2: Verordnungsänderung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung zur Revision VVWAL - kurzfristige Festhaltung und finanzielle Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund
Hierzu erfolgten von den Vernehmlassungsteilnehmern keine Äusserungen.
Absatz 2
Höhe der Tagespauschale
Die Kantone AR und GE sowie der SGB (sinngemäss KKJPD, SH, SG, SP) sind der Ansicht, dass der Pauschalbetrag aufgrund der Betreuungs- und Unterbringungskosten der betroffenen Personen erhöht werden sollte.
Der Kanton BS ist der Meinung, dass in Anbetracht der im erläuternden Bericht dargestellten Anforderungen der Betrag von 100 Franken regelmässig überstiegen werde. Bei der Bemessung der Tagespauschale müsse berücksichtigt werden, dass die Grenzkantone eine Sonderlast für die gesamte Schweiz tragen.
Die SFH, das SRK und die ZiAB weisen darauf hin, dass der im Verordnungsentwurf festgelegte Pauschalbetrag mit höchstens 100 Franken pro Tag gering ausfalle. Der grosse Spielraum («Kann-Bestimmung», Maximalbetrag) seitens des Bundes hinsichtlich einer Unterstützung der betroffenen Grenzkantone dürfe nicht zu Einsparungen beim Betrieb der Ausreisezentren und bei der Betreuung der festgehaltenen Personen führen. Andernfalls sei der Betrag höher anzusetzen.
Die SP stellt fest, dass es zur Wahrung aller Rechte der betroffenen Personen auch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel und Ressourcen bedürfe (ebenfalls AsyLex). Zudem sei heute bereits geregelt, dass ab einer Dauer der Festhaltung von zwölf Stunden ein Pauschalbetrag von 200 Franken ausgerichtet werde. Somit könnte höchstens dann ein geringerer Pauschalbetrag ausgewiesen werden, wenn im Umkehrschluss davon ausgegangen würde, dass die kurzfristige Festhaltung in einem kantonalen Ausreisezentrum nicht länger als zwölf Stunden andauern dürfe. Die dreitägige Festhaltung gemäss Artikel 73 Absatz 2 AIG sei ohnehin unangemessen und damit unverhältnismässig.
Der Kanton TI schlägt vor, die Tagespauschale auf 150 Franken zu erhöhen. Bei einer Beibehaltung der Tagespauschale von 100 Franken soll ein weiterer Betrag von maximal 150 000 Franken pro Jahr zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung der Unterbringungseinrichtung ausgerichtet werden.
Die VKM ist der Ansicht, dass die Tagespauschale nicht unter 150 Franken liegen sollte.
Der Kanton LU, AsyLex und die GRÜNE sind der Ansicht, dass die Tagespauschale auf 200 Franken erhöht werden soll.
Der Kanton SH regt an, zwecks Analyse der effektiv anfallenden Kosten für die Unterbringung formlos weggewiesener Ausländerinnen und Ausländer mit den kantonalen Betreibern entsprechender Ausreisezentren vorgängig die notwendigen Berechnungen anzustellen, sodass der mögliche Pauschalbetrag des Bundes den Betriebskosten entsprechend bemessen werden könne.
Der Kanton BL beantragt, dass die Formulierung «bis höchstens CHF 100.00 pro Tag» durch eine klare und eindeutige Formulierung («CHF 100 pro Tag») ersetzt wird. Der Kanton BS ist der Ansicht, dass grundsätzlich von einer festen Tagespauschale gesprochen werden soll.
Vertraglich vereinbarte Tagespauschale