Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/2: Verordnungsänderung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund · 15 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung zur Revision VVWAL - kurzfristige Festhaltung und finanzielle Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund

1 Ausgangslage

Am 16. Dezember 2022 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20).

Die Gesetzesänderung (BBl 2022 3208) sieht vor, dass der Bund diejenigen Grenzkantone während eines befristeten Zeitraums finanziell unterstützen kann, die bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten sowie von Personenkontrollen kantonale Ausreisezentren (temporäre Unterkünfte) zur Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern betreiben, wenn diese gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen an einen Nachbarstaat rückübergeben werden können. Zudem wurde eine gesetzliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung in einem solchen kantonalen Ausreisezentrum geschaffen.

Die Umsetzung dieser Änderungen erfordert Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL; SR 142.281). Die Tagespauschale soll auf höchstens 100 Franken pro untergebrachte Person festgelegt werden. Der genaue Betrag ist mit dem betroffenen Kanton jeweils vertraglich zu vereinbaren. Zudem soll präzisiert werden, wann eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten vorliegt (Art. 15a E-VVWAL).

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat beauftragte am 21. Juni 2023 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses dauerte bis am 12. Oktober 2023.

Stellung genommen haben 21 Kantone, 3 politische Parteien, 1 gesamtschweizerischer Dachverband und 6 interessierte Kreise. Insgesamt gingen 31 Stellungnahmen ein. 9 Vernehmlassungsteilnehmer (BGer, BVGer, OW, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gemeindever-

band, Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen, SO, Verband Schweizerischer

Arbeitsmarktbehörden) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1

3 Stellungnahmen zum Vorentwurf

3.1 Allgemeine Würdigung

Kantone

Neun Kantone (AG, AI, BE, FR, GL, NW, TG, UR, VD) begrüssen die Vorlage und haben keine Anpassungsvorschläge. Zehn Kantone (AR, BL, BS, GE, LU, NE, SH, TI, VS, ZG) sind

rung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund.