Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/2: Verordnungsänderung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund · 15 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung zur Revision VVWAL - kurzfristige Festhaltung und finanzielle Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund
3.2.3 Artikel 15abis Sachüberschrift
Zur Umnummerierung und zur Aufhebung der Sachüberschrift erfolgten von den Vernehmlassungsteilnehmern keine Äusserungen.
3.3 Weitere Bemerkungen
Ost- und Südgrenze
Der Kanton SG begrüsst grundsätzlich die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch den Bund für Kantone, die mit ausserordentlich hohen Zahlen von illegalen Grenzübertritten konfrontiert sind. Es sei jedoch stossend, dass die neue Regelung über Pauschalbeträge des Bundes trotz der anhaltend hohen Zahl rechtswidriger Einreisen an der Ostgrenze für den Kanton SG nicht zur Anwendung komme. Das bestehende Rückübernahmeabkommen mit Österreich sehe nicht vor, dass Personen mit positivem Eurodac-Treffer rücküberstellt werden können, weshalb nach der österreichischen Interpretation des Rückübernahmeabkommens Rückübergaben nach Österreich nicht möglich seien. Vielmehr bestünden die österreichischen Behörden auf der Durchführung von formellen Dublin-Verfahren, die zeit- und ressourcenintensiv seien. Es werde daher ein griffigeres Rückübernahmeabkommen mit Österreich bzw. eine finanzielle Unterstützung des Bundes unabhängig von einem bestehenden Rückübernahmeabkommen mit einem Nachbarstaat gefordert.
Die SVP bedauert die einseitige Auslegung des Rückübernahmeabkommens durch Österreich, wodurch Rückführungen in deren Land nicht möglich seien. Der Bundesrat müsse zudem auch Druck auf Italien ausüben, damit die Dublin-Überstellungen nach Italien wieder aufgenommen werden können.
Die VKM weist darauf hin, dass die illegalen Grenzübertritte in die Schweiz derzeit hauptsächlich an der Ost- und Südgrenze erfolgen. Betroffen von einer ausserordentlich hohen Anzahl illegaler Grenzübertritte im Sinne von Artikel 82 Absatz 3 nAIG seien somit insbesondere die Kantone SG und TI. Die beabsichtigte Regelung über Pauschalbeträge des Bundes findet im Kanton SG jedoch keine Anwendung. Es wäre wünschenswert, auch für diesen Grenzkanton Unterstützungsmechanismen zu entwickeln, die der Situation an der Ostgrenze (formlose Wegweisung von ausländischen Personen nicht möglich) gerecht werden.
AsyLex ist der Ansicht, dass aufgrund der Situation mit Österreich eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Bestimmung fehle und damit mittelbar auch die Legitimation der kurzfristigen Festhaltung.
Illegaler Grenzübertritt
Die SP weist darauf hin, dass im erläuternden Bericht mehrmals von «illegalen Grenzübertritten» gesprochen werde. Für viele Schutzsuchende gebe es jedoch keine Möglichkeit, auf legalem Weg in die Schweiz zu gelangen. Es könne ihnen somit nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass ihre Einreise meist auf illegalem Weg erfolge. Die einzige wirksame Massnahme zur Verhinderung von illegalen Grenzübergängen sei die Schaffung sicherer Fluchtrouten.
Die SFH, das SRK und die ZiAB weisen darauf hin, dass es sich nicht um (strafbare) illegale Grenzübertritte oder Einreisen handle, wenn eine Person in die Schweiz einreise und hier gemäss den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention um Schutz ersuche. Der Zugang zum