Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

SBK und mit ihm BroteggPraxis, Curacasa, IG swissANP, ISMI, NOPS, Public Health

Schweiz, SHV, SIGA, SNS, SSPH+, Stillförderung Schweiz, SVBG, SVF, vsao und ZHAW sowie ARTISET, ASPS, BFH, H+, SBK-BE, SBK-BSBL, SBK-NE-JU, senesuisse, SP

Schweiz, Spitex Schweiz, Syna und Travail.Suisse fordern die Offenlegung der vom BAG zur Erstellung der Prioritätenliste verwendeten Kriterien, sollte eine solche erarbeitet werden müssen. Sie verweisen zudem darauf, dass Pflegestudierende Planungssicherheit benötigen. Das bedeute, dass sie die Gewähr haben müssten, dass sie während des gesamten Pflegestudiums Ausbildungsbeiträge erhalten, welche ihren Lebensunterhalt decken. Sollte also eine Priorisierung der Bundesbeiträge für die Ausbildungsbeiträge notwendig werden, so sei auf Seiten der Kantone sicherzustellen, dass die Pflegestudierenden in jedem Fall Ausbildungsbeiträge erhalten, die während des gesamten Studiums ihr Existenzminimum decken.

Auch OdASanté und KOGS fordern, dass die Kriterien für die Priorisierung transparent gemacht werden sollen und fordern deshalb zusätzlich eine Anpassung von Artikel 5 Absatz 3.

BFH, OST, senesuisse und VFP fordern, dass im Falle einer Priorisierung auf Seiten der Kantone sicherzustellen sei, dass die Pflegestudierenden in jedem Fall Ausbildungsbeiträge erhalten, die während des gesamten Studiums ihr Existenzminimum decken.

IDS verlangt eine Ergänzung der Verordnung um Kriterien, die für die Erstellung der Prioritätenliste durch das EDI und das WBF beachtet werden müssten.

4.1.6 Artikel 6 Gesuch

FR besteht darauf, dass die Absätze 1 und 2 erst ab 2025 oder 2026 gelten. Für die voraussichtlich ab Sommer 2024 wirksamen Unterstützungen ist eine Koordination der Gesuche für die beiden Bereiche nicht realistisch. Es muss vermieden werden, dass dieses Erfordernis der Koordination die Einreichung von Gesuchen zu Teilprojekten verzögert oder die Einreichung von Zusatzgesuchen verhindert.

Der SGB beantragt, dass der Antragsprozess für die Kantone zu vereinfachen sei. Die Ausbildungsbeiträge sollen nach möglichst einheitlichen und veröffentlichten Kriterien vergeben werden.

H+ fordert, dass die vertraglichen Regelungen und Vorgaben sowie jene bei der Gesuchstellung den Kantonen möglichst viel Flexibilität bei der Umsetzung gewähren sollen. Zudem solle der in Artikel 6 geforderte Wirksamkeitsnachweis der Massnahmen im Gesuch möglichst einfach gehalten werden. Ansonsten befürchtet H+ einen deutlichen administrativen Mehraufwand für Spitäler und Kliniken.

4.1.6.1 Artikel 6 Absatz 1

Die GDK und mit ihr die EDK sowie die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH beantragen die Streichung von «zusammen»: « […] sind beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen einzureichen.». Es sollte die Möglichkeit geben, die Anträge getrennt einzureichen, da kantonal die Zuständigkeit bei unterschiedlichen Stellen liegen könne.

SNLeaders beurteilt die Bedingung, dass beide Gesuche zusammen eizureichen sind, als anspruchsvoll und befürchtet, dass dies einzelne Kantone vor Schwierigkeiten stellen werde. Umso mehr müsse die Möglichkeit bestehen, dass Bundesbeiträge, die im 2024 nicht «abgeholt» wurden, im 2025 zusätzlich zur Verfügung stehen. Falls das nicht möglich sei, so sollen die nicht abgeholten Beiträge ab einem gewissen Zeitpunkt für Kantone freigegeben werden, welche das Geld für die in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a bis c genannten Massnahmen einsetzen.

4.1.6.2 Artikel 6 Absatz 2

SG beantragt eine mehrjährige, gleich getaktete Mittelsprechung und nicht wie vorgesehen eine jährliche Einreichung der Gesuche durch die Kantone. Durch mehrjährige Programmvereinbarungen, die zeitlich gleich getaktet sind, könne auf allen Ebenen finanzielle Pla-