Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
4.1.7.6 Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe e
BFH, H+, SBK-BSBL, Syna, Travail.Suisse, UNIA und VFP sowie der SBK und mit ihm BroteggPraxis, Curacasa, IG swissAPN, ISMI, NOPS, Public Health Schweiz, SBK-BE, SBK-NE-JU, SHV, SIGA, SNS, SP Schweiz, SSPH+, Stillförderung Schweiz, SVBG, SVF, vsao und ZHAW beantragen das Einfügen eines neuen Absatzes. In diesem soll geregelt werden, dass die jährliche Berichterstattung der Kantone zuhanden des BAG zu veröffentlichen sei. Konkret sollen die in den Gesamterläuterungen genannten Indikatoren, die zwischen BAG und Kantonen vereinbart werden, um die Auswirkungen der finanzierten Massnahmen zu messen, jährlich publiziert werden. Die UNIA wünscht zudem eine Standardisierung der Berichterstattung, um einen Vergleich zwischen den Kantonen zu ermöglichen.
4.1.7.7 Artikel 7 Absatz 3
Zu Artikel 7 Absatz 3 gab es keine Bemerkungen.
4.1.7.8 Artikel 7 Absatz 4
Zu Artikel 7 Absatz 4 gab es keine Bemerkungen.
4.1.8 Artikel 8 Meldung von Änderungen
Zu Artikel 8 gab es keine Bemerkungen.
4.1.9 Artikel 9 Kantonale Massnahmen
LU merkt an, dass auch die weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen von kantonalen Massnahmen relevant seien, insbesondere die Perspektive der Koordination der Lernbereiche Schule und Praxis. Hier würden sich im Sinne einer systemischen Ausrichtung weitere Möglichkeiten wie beispielsweise der Einbezug von integrativen Versorgungsmodellen und die Durchführung von interprofessionellen Lernsettings ergeben, welche ebenfalls attraktive Perspektiven für zukünftige Studierende darstellen könnten.
H+ fordert, dass die Finanzierung nach Artikel 9 insbesondere die Ausbildungsplätze bei den Leistungserbringern abdecken soll. H+ begrüsst, dass die Kantone auf Basis der Bedarfsplanung gezielte Massnahmen zur Förderung der Pflegeabschlüsse bestimmen können. Insgesamt benötige die Branche Gesundheit mehr Pflegende mit einer qualifizierten Basisausbildung, wozu sowohl die HF wie auch FH Absolventinnen und Absolventen gehörten. H+ fordert, dass der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen vom 28. November 2022 zur Erhöhung der Bachelorabschlüsse in Pflege gemäss HFKG 59 zügig in die Hand genommen werde und dass ausserdem die Umsetzungsarbeiten von Swissuniversities transparent publik gemacht werden.
Bezüglich der Erhöhung der Studierenden FH Pflege fordern H+ und SNLeaders zudem eine zur Pflegeinitiative kohärente Haltung. Dies bedeute, dass die Schweizerische Hochschulkonferenz bei allfälligen Änderungen der Zulassungsbedingungen zu Bachelorstudiengängen im Bereich Gesundheit des HFKG (Art. 73 Absatz 3 Buchstabe a) zwingend die betroffenen Berufsverbände und die Vertreterinnen und Vertreter der praktischen Ausbildungsstätten einbeziehen müsse. Die in Art. 25 HFKG geforderte einjährige Arbeitswelterfahrungen für Personen mit einer gymnasialen Maturität dürfe nicht dazu führen, dass ein Fachhochschulstudium im Bereich Gesundheit – und damit auch in der Pflege – für Maturandinnen und Maturanden durch zusätzliche Zulassungshürden unattraktiv werde. Es bestehe sonst die reale Gefahr, dass dadurch die Anstrengungen der Ausbildungsförderung gleich wieder zunichte gemacht werden.
H+ empfiehlt ausserdem, dass auch die kantonalen OdA Gesundheit aktiv in die Projekte einbezogen werden und ggf. auch Leistungen zur Entlastung der Betriebe von koordinativen und administrativen Arbeiten beziehen können. So würden einige kantonale OdA koordinierende betriebsübergreifende Aufgaben rund um die Ausbildung der Betriebe erbringen, indem Verbundpartnerschaften geschlossen oder Pools von Ausbildungspersonal unterstützt bzw.