Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

nungssicherheit geschaffen werden. Auch die Frage, wie bei einer jährlichen Mittelsprechung die Verteilung zwischen den Kantonen erfolge, sei ungeklärt. Zudem soll genauer präzisiert werden, wie die Mittel im Fall einer Priorisierung verteilt würden.

Auch SO beantragt, dass die Gesuche für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren eingereicht werden können.

VD beantragt, die folgende Ergänzung vorzunehmen: «Gesuche können einmal pro Jahr eingereicht werden. Das BAG gibt die Fristen für die Gesuchseinreichung bekannt.»

Die SP Schweiz beantragt eine Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2, damit die Gesuche auch für mehrere Jahre eingereicht werden können und dies nicht jährlich erfolgen muss. Die jährliche Einreichung sei eine unnötige administrative Hürde. Zudem beantragt sie die Ergänzung um einen neuen Absatz, der die Kantone dazu verpflichtet, die entsprechende Anzahl Ausbildungsplätze gemäss Bedarfserhebung anzubieten.

Der SBK-BSBL lehnt es ab, dass die Gesuche jährlich erneut eingereicht werden müssen. Der administrative Aufwand sei gering zu halten.

4.1.6.3 Artikel 6 Absatz 3

JU wünscht sich eine Klärung zum geplanten mehrstufigen Verfahren für die Gesuchseinreichung.

4.1.6.4 Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a

VD beantragt eine neue Formulierung: «den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen Informationen, die es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach den Artikeln 2–5 des Ausbildungsförderungsgesetzes Pflege und nach Artikel 2 dieser Verordnung zu überprüfen;»

ARTISET beantragt die Streichung von Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a. Bildungsanbieter würden Ausbildungskonzepte verlangen, womit der Nachweis automatisch gegeben sei.

Für HES-SO ist die Koordination auf den verschiedenen staatlichen Ebenen unerlässlich.

HES-SO betont, dass die verschiedenen Massnahmen gut abgestimmt werden müssen, und hebt zwei Punkte besonders hervor. Die Bedarfsplanung sei zwar klar Aufgabe der Kantone, andererseits müsse der Überblick über diesen Bedarf auch auf nationaler Ebene konsolidiert werden. Für HES-SO ist es von zentraler Bedeutung, dass die Kohärenz zwischen den Planungen in den Kantonen und der nationalen Planung sichergestellt wird. Dieser Wunsch entspricht insbesondere der aktuellen Realität des Arbeitsmarktes im Pflegebereich, der durch eine hohe berufliche Mobilität gekennzeichnet ist.

4.1.6.5 Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b

GE beantragt folgende Präzisierung: «b. den Gesamtbetrag des beantragten Bundesbeitrags.»

4.1.6.6 Artikel 6 Absatz 4

JU wünscht sich eine Klärung zum geplanten mehrstufigen Verfahren für die Gesuchseinreichung.

Die GRÜNEN beantragen, dass sämtliche Personen in Ausbildung Ausbildungsbeiträge erhalten sollen, auf die Pflicht zur Einreichung individueller Gesuche sei zu verzichten. Sie beantragen deshalb dem Bundesrat, eine entsprechende Änderung auf Bundesebene umzusetzen und auch die Kantone dazu aufzufordern, bei der kantonalen Umsetzung auf unnötige individuelle Gesuchsvorgaben zu verzichten.

4.1.6.7 Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a

AR beantragt, dass die bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a beantragte Streichung des zweiten Teilsatzes auch bei Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a berücksichtigt wird.