Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht 1. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

für jedes Ausbildungsjahr wesentlich ist, damit das Studium realisierbar ist. Angesichts dieser Faktoren ist HES-SO relativ skeptisch in Bezug auf die Nachhaltigkeit der geplanten Massnahmen zur finanziellen Unterstützung der Ausbildung.

IMAD findet den maximalen Betrag für Kantone wie beispielsweise Genf zu tief, auch wenn er gemäss erläuterndem Bericht die Unterschiede in den Lebenshaltungskosten berücksichtigen soll.

SHV und Stillförderung Schweiz beantragen die Ergänzung eines Absatzes, in dem festgehalten wird, dass die Kantone weiterhin die Möglichkeit haben, einen höheren Beitrag zu bezahlen.

4.1.5.2 Artikel 5 Absatz 2

Die GDK und mit ihr die EDK sowie die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH lehnen die degressive Ausgestaltung der Beiträge ab und beantragen die Streichung von Artikel 5 Absatz 2.

Auch die EVP, die GRÜNEN und SP Schweiz lehnen die degressive Ausgestaltung der Ausbildungsbeiträge ab. Die SP Schweiz beantragt deshalb die Streichung von Artikel 5 Absatz 2.

ARTISET, ASPS, BFH, BroteggPraxis, Curacasa, IDS, H+, IG swiss ANP, ISMI, KOGS,

NOPS, OdASanté, OST, PBL, Public Health Schweiz, SBK, SBK-BE, SBK-BSBL, SBK-GR, SBK-NE-JU, senesuisse, SHV, SIGA, SNLeaders, SNS, Spitex Schweiz, Spitex Zürich,

SSPH+, Stillförderung Schweiz, SVBG, SVF, UNIA, VFP, vsao und ZHAW sprechen sich gegen die degressive Ausgestaltung der Ausbildungsbeiträge aus und beantragen die ersatzlose Streichung von Artikel 5 Absatz 2.

BFH, BroteggPraxis, Curacasa, IG swiss ANP, ISMI, NOPS, OST, Public Health Schweiz,

SBK, SBK-BE, SBK-BSBL, SBK-GR, SBK-NE-JU, senesuisse, SHV, SIGA, SNLeaders, SNS, SP Schweiz, SSPH+, Stillförderung Schweiz, SVBG, SVF, Syna, Travail.Suisse, UNIA, VFP, vsao und ZHAW fordern, dass die Ausbildungsbeiträge an die Pflegestudierenden HF / FH, einmal gesprochen, für die gesamte Dauer des Pflegestudiums (= 3 Jahre) deren

Lebensunterhaltskosten decken müssten. Die SP Schweiz fordert zudem, dass die

Unterstützungsbeiträge während 5 Jahren entrichtet werden, wenn das Pflegestudium in Teilzeit absolviert wird. Ein entsprechender Absatz sei zu ergänzen.

Für Syna und Travail.Suisse ist es nicht klar, ob die vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gewährten Beiträge auch nach Ablauf und bis zum Abschluss der begonnen Ausbildung garantiert sind oder ob sie allenfalls auch mitten in der Ausbildung unterbrochen werden können. Sie wünschen entsprechende Klärung.

MFÄF würde eine Befristung der Beiträge bis 2030 und eine Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen des Bundes nach einer Analyse der Arbeitsmarktsituation einer Kürzung um 5 Prozent ab 2030 vorziehen. Dies stelle de facto eine Verschiebung der Kosten auf die Kantone dar.

4.1.5.3 Artikel 5 Absatz 3

GL beantragt das Einfügen eines zusätzlichen Absatzes 4, ohne eine Formulierung dafür vorzuschlagen. Die Einführung bzw. Anwendung einer Prioritätenliste gemäss Artikel 8 Absatz 5 Ausbildungsfördergesetz Pflege müsse tunlichst vermieden werden und zumindest mehrere Jahre im Voraus angekündigt werden, sodass allfällige gesetzliche Anpassungen in den Kantonen möglich wären. Zudem müsse ein gewisser Grundstock an (bevölkerungsproportional oder proportional zum Bedarf aufgeteilten) Mitteln verlässlich über die gesamte Dauer angekündigt werden.

VD fordert mehr Transparenz in Bezug auf die Kriterien, die zur Erstellung dieser Prioritätenliste herangezogen werden. Eine solche Liste müsse zudem ein Gleichgewicht zwischen der praktischen Ausbildung auf Stufe HF und auf Stufe FH wahren, um sicherzustellen, dass letztere nicht benachteiligt wird. 25/75