Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten
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basis der Armee (LBA) zur Verfügung gestellt. Die LBA ist zudem für die Unterstützung der Truppe bei allen buchhalterischen Tätigkeiten und für die Rechnungsprüfung und Ausbildung verantwortlich.
1.1.12 InformationsplattformenArmee, elektronischeVerfahren und Informationssystem Sport
Die bestehenden analogen Dienstprozesse der Militärverwaltungmit den Bürgerinnen und Bürgern sollen mittelfristignur noch digital angeboten werden. Die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen im Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008lo über die militärischen Informationssysteme (MIG) und der Verordnung vom 16. Dezember 200911 über die militärischen Informationssysteme (MIV), insbesondere für den Dienstmanager (DIM), traten bereits Anfang 2023 in Kraft. Gestützt auf diese Grundlagen werden im Programm «Digitalisierungder Miliz» (DIMILAR) zusammen mit dem BIT die digitalen Prozesse erstellt.Der Dienstmanagerwird in eine neue, auch über das Internet zugängliche InformationsplattformArmee integriertund stelltden Nutzerinnen und Nutzern mittels sicheren Logins eigene persönliche Daten und Zugriffe zur Verfügung. Auf diese Weise soll diesen Personen der digitale Zugang zu Verwaltungsdiensten ermöglichtwerden. Die Verwaltungwird über den Dienstmanager mit diesen Personen effizienter interagieren können.
Damit die Effektivität der digitalen Interaktion gewährleistet ist, sollen zukünftig die elektronischen Verfahren nur noch digital angeboten werden. Ab dem Zeitpunkt der Rekrutierung ist über umfassende psychologische Tests gewährleistet, dass nur Tauglich ist, wer über eine ausreichende «Alltagstauglichkeit» verfügt, resp. ein «globales Funktionsniveau» erreicht, welches ohne weiteres die verpflichtende Benützung der digitalenKanäle erlaubt. Ausnahmen für vor- oder ausserdienstlichedigitale Interaktion wie auch für dienstliche Angelegenheiten soll der Bundesrat auf Verordnungsstufe regeln.
Die Veränderungen in der Gesellschaft und in der Armee hinsichtlichdes Informationsbedürfnisses der Schweizer Bürgerinnen und Bürger führen zu einem erhöhten informationsaustausch. Die Informationsplattformwird in einem zusätzlichen öffentlich zugänglichen Informationsteildie bisherigen Informationskanäle der Armee und der Militärverwaltung bündeln und in zielgruppenorientierter Sprache daherkommen.
Nicht zuletzt sollen diese Informationen motivieren, sich mit den Aufgaben der Armee und ihrer Rolle vertraut zu machen.
1.1.13 GeschlechtergerechteSprache in militärrechtlichenErlassen
Im Rahmen der vorliegenden Revision, soll das MG und die AO auf geschlechtergerechte beziehungsweise nichtdiskriminierende Sprache überprüft werden. Es soll deshalb wo nötig eine geschlechtergerechte Umformulierungvorgenommen werden.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
1.2.1 Sicherstellen des Schutzes militärischer Fernmeldeanlagen, Verzicht auf
präventive Massnahmen
Für einen vollumfänglichen und wirksamen Schutz militärischer Fernmeldeanlagen werden präventive und reaktive Massnahmen benötigt. Die präventiven Massnahmen verhindern das Entstehen von unerwünschten elektromagnetischen Störungen und Beeinträchtigungengegenüber den militärischen Sensorstandorten, die reaktiven
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