Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht

kann, da ihr keine Waffe überlassenwerden darf. Es bestehtsomit eine Lücke, weIche mit einer ergänzenden Bestimmung korrigiertwerden soll. Damit Artikel 113 MG auf Angehörige der Armee und auf Stellungspflichtigeanwendbar ist, ist eine begriffsterminologische Ausdehnung erforderlich. Mit dieser Erweiterung soll eine Personensicherheitsprüfung nach Artikel 113 MG inskünftig auch bei Stellungspflichtigen durchgeführtwerden, um das Gewaltpotential und allfälligeSicherheitsrisiken frühzeitig identifizieren zu können.

Ersatz des Erwerbsausfalls während Unterbrüchen in der Rekrutenschule

Die RegelungslückebetreffendSold und Ersatz des Erwerbsausfallesfür die Rekrutinnen und Rekruten der VT RS und der Spitzensport RS soll mit einer Ergänzung von Artikel 30 MG geschlossen und die bisherige Praxis legalisiertwerden. Rekrutinnen und Rekruten sollen bei einem Unterbruch der RS auf Grund von kalendarischen Festtagen ebenfalls Anspruch auf Sold und Erwerbsersatz haben.

Rückerstattu ngspflicht von Ausbildungskosten

Für die Möglichkeitbezahlte Ausbildungskosten von bestimmten Funktionen und Spezialisten zurückfordern zu können, wenn diese zertifiziertenAusbildungen auch im zivilen Bereich einen anerkannten Mehrwert generieren und die betreffende Person den Militärdienstquittiert,bevor eine angemessene Mindestanzahl von Diensttagen geleistet worden ist, soll das MG mit einer Bestimmung ergänzt werden. Damit soll ermöglichtwerden, dass nach einer zivil anerkannten abgeschlossenen Ausbildung in der Armee (Ausweises, Diploms oder Zertifikats), eine Rückerstattungspflicht erfolgen kann, wenn aus gewissen Gründen und unter bestimmten Bedingungen nicht ausreichend Militärdienstgeleistet worden ist. Mit dieser Grundlage sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit vor allem in Schlüsselfunktionen mit hohem Ausbildungsaufwand und grossen Ausbildungskosten die Dienstbereitschaft erhalten oder gar erhöhtwerden kann. Im besten Fall können diese Massnahmen Auswirkungen auf die Alimentierungvon Spezialistinnen und Spezialisten haben.

3.1.10 Kompetenzdelegationenan das VBS und die Gruppe Verteidigung

Die neuen Entwicklungender Armee bezüglich ihrer Strukturen und Detailorganisation im Rahmen der durch das Parlament definiertenArmeeorganisation soll mit der vorgeschlagenen Regelung flexiblerund zeitlich in kürzeren Abständen möglich sein.

Neu soll das VBS im Rahmen der VSA (heute Bundesrat) über die Anzahl und Bezeichnung von Truppengattungen, die Dienstzweige oder die Bezeichnung der Grossen Verbände entscheiden können. Insbesondere die im Anhang 1 der VSA definierten Strukturen bis Stufe Truppenkörper (Strukturebene) sollen flexibler angepasst werden können. Beispielsweise soll ein Unterstellungswechsel eines Drohnenkommandos nicht mehr durch den Bundesrat genehmigt werden müssen. Dasselbe gilt auch für Änderungen in der Bezeichnung eines Truppenkörpers (Führungsunterstützungsbataillonin Stabsbataillon). Diese formalen, mehrheitlichtechnischen Aspekte, sollen in der Kompetenz des VBS verordnet werden können.

Dem Anspruch einer stufengerechten Kompetenzdelegation folgend, soll neu die Gruppe Verteidigung im Rahmen der VDA (heute VBS) die Detailorganisation verordnen. Die Strukturen ab Stufe Truppenkörper bis Stufe Einheit, deren Bezeichnung und die sprachliche Zuteilung von Angehörigen der Armee, soll flexiblerangepasst werden können. So ist heute beispielsweise die Anpassung der Sprache einer Einheit