Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten
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ungeachtet des Umstands, dass dessen Nutzung für die Stellungspflichtigenund Armeeangehörigen freiwilligist. ISport ist auch als eine von verschiedenen Vorkehrungen zu verstehen, mitwelchen die Armee ihrer Pflicht nachkommt, angemessen für die Gesundheit ihrerAngehörigen zu sorgen.
3.1.13 GeschlechtergerechteSprache in militärrechtlichenErlassen
Im Rahmen der vorliegenden Revision, wurde das Militärgesetz auf geschlechtergerechte beziehungsweise nichtdiskriminierende Sprache überprüft. Es sollen deshalb wo nötig geschlechtergerechte Umformulierungenvorgenommen werden. Dies geschieht anhand des Leitfadens der Bundeskanzlei vom 28. September 2009 zum geschlechtergerechtenFormulierenim Deutschen. In Absprache mit der Bundeskanzlei werden die männlichen und weiblichen Formen für Funktions- und Berufsbezeichnungen verwendet, während bei der Bezeichnung der Grade und Gradgruppen nach Artikel 102 MG nur die männliche Form verwendet wird.
3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Gemäss der Dokumentation «Rëquisition militaire – Concepte» können zum aktuellen Zeitpunkt die finanziellen Auswirkungen der Requisition nicht abschliessend geplant werden. Grob werden die Ausgaben für den «Stand-By-Modus» auf ca. 2 Mio. Franken pro Jahr (inkl. angemessener Entschädigungenfür die Eigentümerinnenund Eigentümer, Lohnkostenfür die zentrale Fachdienststelle, usw.) geschätzt. Möchte man die durchgehende Betriebskontinuitätimplementieren,dürften die Kosten weit höher sein, da erst einmal alle Lieferkettenauf die Aspekte der mehrfachen Levels der Betriebskontinuitätgeprüft werden müssen. Im Sinne der Schaffung einer zunehmenden Resilienz ist hier mit einem grösseren Initialaufwand zu rechnen. Das Requisitionsverfahren mit einem Rechtsmittelwegfür grundsätzlich alle Forderungen bis an das Bundesgericht kann zu weiteren Kosten für die Armee führen, garantiert damit aber die Rechtsstaatlichkeit. Die Anpassung der Rechtsfolgen auf Nutzungseinschränkung und -verbote ist eine historische Neuerung. Neu ist der Wortlaut so angepasst, dass von vorneherein auch Nutzungseinschränkungenund -verbotevorgesehen sind. Erhebliche Nutzungseinschränkungen laufen in ihren Rechtsfolgen potentiellauf Nutzungsverbote hinaus oder eben auf den bereits vorgesehenen Totalverbrauch. Insofern sind für beide Szenarien höhere Kostenfolgen zu antizipieren.
Die Umsetzung der Massnahmen für den Schutz militärischerFernmeldeanlagen hat finanzielleAuswirkungen zur Folge. In den allermeisten Fällen können Beeinträchtigungen durch drahtgebundeneFernmeldeanlagen (d.h. insbesondere «Powerline Communications» [PLC], eine Breitband-Technik für Internet-Datenverkehr) und Betriebsmittelnmiteinfachen Mittelngeändert oder ersetzt werden. Im Durchschnitt verursacht eine derartige reaktive Massnahme daher Kosten von ca. 20-50% der Investitionskosten. Es ist aktuell mit jährlich 10-20 Fällen, in Zukunft im Zuge der technologischen Entwicklungmitjährlich 100-200 Fällen zu rechnen. Aktuell muss somit mit jährlich ca. IOO'OOOFranken, zukünftig mit bis zu 500'000 Franken jährlich gerechnet werden. Massnahmen bei NaFZ15-konformenFunkanwendungen haben deutlich höhere Kosten zur Folge. Pro Fall ist mit mehreren 100'000 Franken zu rechnen. Es ist deshalb nur in seltenenAusnahmefällenmit diesen Massnahmen zu rechnen.
Bei Einsätzen im Rahmen der militärischenFriedensförderung wird die militärische Expertise im Rahmen von Assistenzdienst im Ausland zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten pro Entsendung werden mit Blick auf Einsatzort und -dauer variieren. Aufgrund
Nationaler Frequenzzuweisungsplan