Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 57 Seiten

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sowie die allgemeinen Ausnahmen von der Nutzung der EU-Plattform bei Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt. Er definiert auch das digitale Visum.

Das revidierte SDÜ sieht ein neues digitales Visum auch für längerfristige Aufenthalte vor. Mit der Änderung der Verordnung (EU) 2017/222617 soll dem digitalen Visum im Rahmen des Einreise- und Ausreisesystems (EES) Rechnung getragen werden. In den anderen geänderten EU-Verordnungen soll ein digitales Format für die verschiedenen Transitvisa vorgesehen werden.

2.2 Erläuterungen zu den Artikeln der Verordnung (EU) 2023/2667

2.2.1 Artikel 1: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009

Dieser Artikel enthält alle erforderlichen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/200918 (Visakodex) in Zusammenhang mit der neuen EU-Plattform, die mit dem zentralen Visa-Informationssystem (C-VIS) verbunden ist.

Der Visakodex legt die Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) der Schengen-Staaten fest. Die Verordnung gilt für Drittstaatsangehörige, die beim Überschreiten der Aussengrenzen der Schengen-Staaten im Besitz eines Visums sein müssen (gemäss Verordnung [EU] 2018/180619). Im Weiteren bestimmt die Verordnung die Drittstaaten, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Schengen-Flughäfen im Besitz eines Visums für den Flughafentransit sein müssen (Anhang IV). Ebenfalls regelt der Visakodex die Erfassung biometrischer Identifikatoren im C-VIS. Einige der vorgeschlagenen Anpassungen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der neuen EU-Plattform (Art. 1 und 3).

Art. 1 Abs. 2 Bst. c

Artikel 1 Absatz 2 des Visakodex wird mit einem Buchstaben c ergänzt, der die Aufenthaltsrechte von Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von britischen

17 Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011, ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2021/1152, ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 15.

18 Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex), ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1; geändert durch Verordnung (EU) 2019/1155, ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 25.

19 Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 39; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/850, ABl. L 110 vom 25.4.2023, S. 1.