Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 57 Seiten
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nAIG, BBl 2022 3213) ebenfalls berücksichtigt werden und der EU-Plattform Rechnung tragen. Diese Koordinationsbestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt verfasst.
Ausserdem ist der neue Artikel 15a des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA), der im Rahmen der Vorlage VIS Recast genehmigt wurde (BBl 2022 3213), dahingehend zu ändern, dass er – soweit der vorliegende Entwurf nach dem VIS Recast in Kraft tritt – die VIS-Verordnung in der neusten Fassung, geändert durch die vorliegende Verordnung, erwähnt.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
IT-Projektkosten SEM
Der Bund (SEM) übernimmt die Kosten des nationalen Umsetzungsprojekts, das unter anderem die Anbindung der Schweiz an die EU-Plattform, die Bereitstellung einer sicheren Datenspeicherungslösung und die Digitalisierung der Visa beinhaltet. Nach aktuellem Kenntnisstand belaufen sich die Gesamtkosten für die Anpassung und Anbindung des nationalen Visainformationssystems auf 8,2 Millionen Franken. Das nationale Umsetzungsprojekt läuft unter der Position «Weiterentwicklung N-VIS» des Verpflichtungskredits IV zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands, den der Bundesrat in seiner Botschaft vom 4. September 201935 verabschiedet hatte und der am 11. Juni 2020 vom Parlament gutgeheissen wurde.
Die Betriebskosten fallen ab dem Zeitpunkt an, an welchem die Schweiz an der EU-Plattform angebunden ist. Ein Anschluss ist nicht vor dem Jahr 2028 geplant.
SEM Kosten für das nationale Umsetzungsprojekt in Millionen CHF
Bezeichnung Total 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Kosten 7,0 0,1 0,7 1,1 1,7 1,7 1,7
Eigenleistungen in Form von 1,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
personellen Ressourcen
Gesamtkosten 8,2 0,3 0,9 1,3 1,9 1,9 1,9
Personelle Auswirkungen auf das SEM
Für das SEM, das nicht direkt als zentrale Behörde Visa ausstellt, werden sich die Aufgaben im Visumbereich nicht grundlegend ändern. Es wird Einsprachen weiterhin per diplomatischem Kurier, und nicht elektronisch bearbeiten. Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf das SEM.
35 BBl 2019 6189