Vorlage
Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten
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VISV
Anhang 2 (Art. 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 3 und 10 Abs. 2)
Zugangsberechtigungen im ORBIS zu Daten bei kurzfristigem Aufenthalt Zeichenerklärung
Zugangsstufen:
A Online-Abfragen
B Bearbeiten der Daten und Übermittlung an das C-VIS nach der EU-
VIS-Verordnung21
Leer Kein Zugang
Organisationseinheiten:
AV schweizerische Vertretungen im Ausland und die Mission der
Schweiz bei der UNO in Genf
– versetzbare MA: versetzbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter mit Entscheidungskompetenzen in Bezug auf Visumgesuche
– lokale MA: lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Entscheidungskom-
petenzen
BAZG Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, einschliesslich Direkti-
onsbereich Strafverfolgung
BJ Bundesamt für Justiz: Abteilung Internationale Rechtshilfe, Di-
rektionsbereich Privatrecht
BVGer Bundesverwaltungsgericht: vierte, fünfte und sechste Abteilung EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten:
Staatssekretariat, Konsularische Direktion, Politische Direktion ESTV Eidgenössische Steuerverwaltung
Fedpol Bundesamt für Polizei: Rechtsdienst, Bundeskriminalpolizei
(BKP), Nationales Zentralbüro Interpol, Einsatz- und Alarmzentrale, Abteilung Ausweise und Zentralstellen, Abteilung biometrische Identifikation, Sektion MROS, Abteilung Fahndung und Aufsicht
GREPO Organe des Bundes und der Kantone, die an der Schengen-Aus-
sengrenze und auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz Kontrollen durchführen und Visa ausstellen
21 Vgl. Fussnote zu Art. 2 Bst. a.