Vorlage

Vernehmlassung 2023/37: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 41 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 15Fedlex · Vorlage

VISV

Anhang 2 (Art. 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 3 und 10 Abs. 2)

Zugangsberechtigungen im ORBIS zu Daten bei kurzfristigem Aufenthalt Zeichenerklärung

Zugangsstufen:

A Online-Abfragen

B Bearbeiten der Daten und Übermittlung an das C-VIS nach der EU-

VIS-Verordnung21

Leer Kein Zugang

Organisationseinheiten:

AV schweizerische Vertretungen im Ausland und die Mission der

Schweiz bei der UNO in Genf

– versetzbare MA: versetzbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeiter mit Entscheidungskompetenzen in Bezug auf Visumgesuche

– lokale MA: lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Entscheidungskom-

petenzen

BAZG Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, einschliesslich Direkti-

onsbereich Strafverfolgung

BJ Bundesamt für Justiz: Abteilung Internationale Rechtshilfe, Di-

rektionsbereich Privatrecht

BVGer Bundesverwaltungsgericht: vierte, fünfte und sechste Abteilung EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten:

Staatssekretariat, Konsularische Direktion, Politische Direktion ESTV Eidgenössische Steuerverwaltung

Fedpol Bundesamt für Polizei: Rechtsdienst, Bundeskriminalpolizei

(BKP), Nationales Zentralbüro Interpol, Einsatz- und Alarmzentrale, Abteilung Ausweise und Zentralstellen, Abteilung biometrische Identifikation, Sektion MROS, Abteilung Fahndung und Aufsicht

GREPO Organe des Bundes und der Kantone, die an der Schengen-Aus-

sengrenze und auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz Kontrollen durchführen und Visa ausstellen

21 Vgl. Fussnote zu Art. 2 Bst. a.