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Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 7 Seiten
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Technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge. V «%ASFF_YYYY_ID»
2Die Anzahl der Plätze auf Fahrrädern muss so festgelegt werden, dass bei vollbesetztem Fahrzeug ein Betriebsgewicht von 250 kg nicht überschritten wird. Mit Ausnahme eines Platzes und geschützter Sitzplätze für Kinder müssen alle Plätze über Tretpedale verfügen. Auf mehrspurigen Fahrrädern kann die kantonale Behörde mehr Plätze ohne Pedale bewilligen.
3Fahrräder, die für eine stehende Fahrweise konzipiert sind, müssen einplätzig sein, über eine für den Stehbetrieb geeignete Pedalerie verfügen und eine Lenkvorrichtung aufweisen, an welcher der Führer oder die Führerin sich festhalten kann und die sichere Handzeichen bei Richtungsänderung ermöglicht.
Art. 222t Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …
1Elektro-Rikschas, die bis zum [IK-Datum] importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden, können nach den Bedingungen des bisher für sie geltenden Rechts, auch abweichend von den Bestimmungen von Artikel 18 Buchstabe c, als schwere Motorfahrräder zugelassen werden.
2Motorisierte Rollstühle, die bis zum [IK-Datum] importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden, können nach den Bedingungen des bisher für sie geltenden Rechts, auch abweichend von den Bestimmungen von Artikel 18 Buchstabe c, als schwere Motorfahrräder zugelassen werden.
II
Die Anhänge 2 und 7 werden gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
«$$SmartDocumentDate» Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr