Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten

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Inhalt der Vorlage

Um die Kategorisierung der auf Radverkehrsflächen berechtigten Kleinfahrzeuge zu

aktualisieren und zu harmonisieren, schlägt die vorliegende Revision gemäss Auftrag

im oben erwähnten bundesrätlichen Postulatsbericht folgende neue Regelung für die

Kategorie «Motorfahrräder» vor:

Motorfahrräder

«Leicht-Motor- «Elektro- «schwere «schnelle fahrräder» Stehroller» Motorfahrräder» Motorfahrräder»

vmax 25 km/h 25 km/h 45 km/h 30 km/h

Gesamtge-

≤ 250 kg ≤ 450 kg ≤ 200 kg

wicht

≤ 1.00 m

Breite ≤ 1.00 m (einplätzige Fahrzeuge zum ≤ 1.00 m

Sachentransport ≤ 1.20 m)

Elektromotor

Elektromotor oder elek- Elektro- oder oder elektri- elektrische

Antrieb Elektromotor trische Tretunterstüt- Verbrensche Tretun- Tretunterstüt-

zung nungsmotor terstützung zung

Leistung, ≤ 1 kW

≤ 0.5 kW ≤ 2 kW ≤ 1 kW3

Hubraum ≤ 50 cm

mindestens 3 Räder,

Anzahl Räder frei wählbar zwei Räder, einspurig

mehrspurig

Anzahl Sitzplätze frei nach ver- Anzahl Sitzplätze frei

fügbarer Nutzlast nach verfügbarer Nutz-

Sitzplätze einplätzig

(Fahrzeuge ohne Sitzgelegenheit last

wie z. B. Trottinette: nur 1 Person)

Zulassung nein ja ja

ohne Ausweis

ab 16 Jahren,

mit Kategorie M ohne Aus-

ab 14 Jahren weis ab 16 Kategorie M

Führerausweis Jahren, mit (Sonderregelungen für geh- Kategorie M

Elektrovelos mit Kategorie M behinderte Personen)

Tretunterstützung:

mit volljähriger Auf- ab 14 Jahren

sichtsperson ab 12

Jahren ohne Ausweis

Verkehrsflä- wie Radfahrende

wie Radfahrende (keine Benutzungspflicht von Radwegen, nicht zugelassen auf signalisierchen ten Fusswegen mit Zusatztafel « gestattet»

Tabelle 1: Übersicht der geplanten Kategorisierung der Motorfahrräder