Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten
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Inhalt der Vorlage
Um die Kategorisierung der auf Radverkehrsflächen berechtigten Kleinfahrzeuge zu
aktualisieren und zu harmonisieren, schlägt die vorliegende Revision gemäss Auftrag
im oben erwähnten bundesrätlichen Postulatsbericht folgende neue Regelung für die
Kategorie «Motorfahrräder» vor:
Motorfahrräder
«Leicht-Motor- «Elektro- «schwere «schnelle fahrräder» Stehroller» Motorfahrräder» Motorfahrräder»
vmax 25 km/h 25 km/h 45 km/h 30 km/h
Gesamtge-
≤ 250 kg ≤ 450 kg ≤ 200 kg
wicht
≤ 1.00 m
Breite ≤ 1.00 m (einplätzige Fahrzeuge zum ≤ 1.00 m
Sachentransport ≤ 1.20 m)
Elektromotor
Elektromotor oder elek- Elektro- oder oder elektri- elektrische
Antrieb Elektromotor trische Tretunterstüt- Verbrensche Tretun- Tretunterstüt-
zung nungsmotor terstützung zung
Leistung, ≤ 1 kW
≤ 0.5 kW ≤ 2 kW ≤ 1 kW3
Hubraum ≤ 50 cm
mindestens 3 Räder,
Anzahl Räder frei wählbar zwei Räder, einspurig
mehrspurig
Anzahl Sitzplätze frei nach ver- Anzahl Sitzplätze frei
fügbarer Nutzlast nach verfügbarer Nutz-
Sitzplätze einplätzig
(Fahrzeuge ohne Sitzgelegenheit last
wie z. B. Trottinette: nur 1 Person)
Zulassung nein ja ja
ohne Ausweis
ab 16 Jahren,
mit Kategorie M ohne Aus-
ab 14 Jahren weis ab 16 Kategorie M
Führerausweis Jahren, mit (Sonderregelungen für geh- Kategorie M
Elektrovelos mit Kategorie M behinderte Personen)
Tretunterstützung:
mit volljähriger Auf- ab 14 Jahren
sichtsperson ab 12
Jahren ohne Ausweis
Verkehrsflä- wie Radfahrende
wie Radfahrende (keine Benutzungspflicht von Radwegen, nicht zugelassen auf signalisierchen ten Fusswegen mit Zusatztafel « gestattet»