Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten
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Neu soll für alle Leicht-Motorfahrräder, Elektro-Stehroller und schweren Motorfahrräder eine einheitliche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten; ungeachtet dessen, ob diese mit Tretunterstützung oder reinem Elektroantrieb erreicht wird. Damit soll eine einheitlichere Geschwindigkeit auf den Radverkehrsflächen erreicht werden.
Um das Potenzial von Lastenvelos («Cargobikes») für die urbane Güterlogistik auszuschöpfen, soll das zulässige Gesamtgewicht von schweren Motorfahrrädern auf 450 kg erhöht werden. Zudem sollen einplätzige schwere Motorfahrräder zum Sachentransport bis zu 1.20 m breit sein dürfen.
Bei Leicht-Motorfahrrädern und schweren Motorfahrrädern mit einer Breite bis zu 1 m soll keine zahlenmässige Beschränkung der Anzahl Sitzplätze gelten. Stattdessen soll künftig die vom Hersteller garantierte Nutzlast im Rahmen des gesetzlich festgelegten Gesamtgewichts für die Bestimmung der maximalen Anzahl Sitzplätze massgebend sein.
Um die Verkehrsflächen praxisgerechter und effizienter zu nutzen, soll unter Berücksichtigung der Neukategorisierung der Motorfahrräder die Bedeutung von gewissen, den Langsamverkehr betreffenden Signalen angepasst werden. Gehflächen sollen dabei weiterhin den zu Fuss Gehenden vorbehalten bleiben, wobei auch fahrradähnliche Gefährte ohne elektrischen Antrieb (z. B. Skateboards), Kinderräder sowie motorbetriebene Fahrzeuge für gehbehinderte Personen zugelassen sind. Wo ein Radweg oder ein gemeinsamer Fuss- und Radweg besteht, sollen Lenkerinnen und Lenker schneller und schwerer Motorfahrräder künftig auch die Fahrbahn des übrigen Verkehrs benutzen dürfen.
Für die Signalisation und Markierung von Parkierungsflächen für Fahrräder und Motorfahrräder, die für den Transport von Kindern, Mitfahrenden und Sachen konzipiert sind, soll den Signalisationsbehörden das Symbol «Lastenfahrrad» ( ) zur Verfügung gestellt werden.
Zudem sollen sogenannte geschützte Radstreifen («protected bike lanes») explizit geregelt werden. Dafür wird vorgeschlagen, die rechtlichen Grundlagen von Rastreifen dahingehend zu präzisieren, dass mit durchgezogenen Linien markierte Radstreifen zusätzlich mit baulichen Elementen versehen werden können. Mit solchen geschützten Radstreifen kann die Sicherheit auf der bestehenden Radinfrastruktur erhöht werden.
Weiter soll es künftig erlaubt sein, ab 12 Jahren langsame E-Bikes zu fahren, sofern eine volljährige Aufsichtsperson dabei ist.
Schliesslich sollen Verkehrsexperten und -expertinnen, die Fahrzeug- und Führerprüfungen abnehmen, neu keinen schweizerischen Führerausweis mehr besitzen müssen.