Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Eine griffige und zukunftsorientierte Regelung der Kleinfahrzeuge des Langsamverkehrs kann die Verkehrseffizienz, die Verkehrssicherheit, die Weiterentwicklung der emissionsfreien Beförderung sowie die Gesundheit begünstigen. Die Regelungen für die Kategorisierung und Nutzung von Fahrzeugen des Langsamverkehrs sollen daher praxisgerecht und zukunftstauglich gemacht werden.
Die Anzahl schwerer Unfälle mit E-Bikes stieg in den letzten Jahren im Vergleich zu den Verkaufszahlen überproportional stark an.6 Einfach verständliche und übersichtliche Regelungen im Langsamverkehr fördern deren Einhaltung und damit die Sicherheit im Strassenverkehr. Massnahmen, wie beispielsweise die Vereinheitlichung der zulässigen Geschwindigkeit und der bauliche Schutz von Fahrradverkehrsflächen, können das sichere Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsmittel und -arten auf den knappen Verkehrsflächen fördern.
Der verfügbare Platz auf den vorhandenen Verkehrsflächen ist beschränkt. Die zunehmende Anzahl der Kleinfahrzeuge mit unterschiedlichen Fahreigenschaften, Geschwindigkeiten und Abmessungen erhöht den Druck auf den Strassenraum. Es besteht daher der Bedarf, die Nutzung der Verkehrsflächen effizient auszugestalten.
Durch die vorgeschlagene Neuregelung wird die allgemeine Entwicklung hin zu emissionsfreien, kleineren und langsameren Fahrzeugen unterstützt. Dies trägt zur Reduktion der CO2- und Lärm-Emissionen bei.
Aus diesen Gründen hat der Bundesrat im Postulatsbericht7 das UVEK damit beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Darin soll die Kategorie «Motorfahrräder» (Artikel 18 VTS8), deren technischen Vorschriften und jene zur Führerausbildung angepasst werden. Weiter soll die Pflicht für die Führenden gewisser Motorfahrräder aufgehoben werden, Radwege zu benutzen. Es sollen gesetzliche Grundlagen für das Errichten von geschützten Radstreifen geschaffen werden. Weiter sollen den Signalisationsbehörden spezifische Signalisations- und Markierungsmöglichkeiten gegeben werden bei Parkierungsflächen von bestimmten Fahrrädern und Motorfahrrädern.9
Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs soll gleichzeitig die Motion Nantermod (20.3080 «Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen» umgesetzt werden.10 Künftig soll es erlaubt sein, ab 12 Jahren langsame E-Bikes zu fahren, sofern eine volljährige Aufsichtsperson dabei ist.
6 www.astra.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Archiv Medienmitteilungen > Verkehrsunfälle 2021: Weniger Getötete, mehr Schwerverletzte> Dokumente> Unfallstatistik Strassenverkehr 2017-2021.
7 www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 18.4291 Postulat > 10.12.2021 Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.
8 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge; SR 741.41.
9 Vgl. Postulatsbericht, Ziff. 8.1.1.
10 Vgl. Motion Nantermod vom 10. März 2020 (20.3080 «Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen»: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Suche > Geschäftsnummer 20.3080.