Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten

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ten darauf Ergänzungen oder Änderungen anzubringen. Auch der Kanton Graubünden stimmt dem vorliegenden Entwurf zu.

Der Kanton Basel-Landschaft gibt zu bedenken, dass es im Generellen, aber insbesondere im Falle einer Strommangellage, anzustreben sei, einen möglichst grossen Anteil der Verkehrsnachfrage mit dem öV abzuwickeln. Dadurch könne der Gesamtenergieverbrauch gesenkt werden, da der öV pro Personenkilometer einen deutlich geringeren Energieverbrauch als der motorisierte (und zukünftig ebenfalls vermehrt elektrifizierte) Individualverkehr aufweisen würde. Allfällige Kapazitäts- und Angebotsreduktionen beim öV dürften also nicht zu einer massgeblichen Verlagerung der Verkehrsnachfrage auf den motorisierten Individualverkehr führen, da dies sonst dem Ziel, elektrische Energie einzusparen, zuwiderlaufen würden.

Mehrere Kantone betonen die Wichtigkeit der flankierenden Massnahmen (Anordnung von Homeoffice, die Reduktion von Freizeitverkehr, Anpassung an Stundenpläne usw.). Dies um die zu befördernde Personenmenge zu reduzieren, da ansonsten die verminderte Transportkapazität die Nachfrage nicht bewältigen könne. Ohne diese drohe ein Kollaps im Personentransport, welcher es auf jeden Fall zu vermeiden gäbe (AG, AI, GE, LU, SG, TG, VD, ZH).

Der Kanton St. Gallen fordert zudem, dass diese flankierenden Massnahmen möglichst auf nationaler und nicht nur kantonaler Ebene erfolgen sollen. Zudem fordern die Kantone Thurgau und Waadt eine Konkretisierung der durch die Kantone zu treffenden Massnahmen.

Der Kanton Waadt hält es für unerlässlich, dass die Pläne zur Reduzierung des Angebots, sowohl im öffentlichen Verkehr als auch im Schienengüterverkehr, vorab z.B. abhängig von der Kontingentierung erstellt werden. Dabei könne man sich auf das Hauptszenario der Risikoanalyse des Bundes oder auf ein anderes zu berücksichtigendes Szenario stützen. Diese Pläne zur Verringerung des Angebots sollen regelmässig aktualisiert werden, wenn sich diese Szenarien ändern würden.

Der Kanton Bern beantragt zudem, dass in der Verordnung die Entschädigungsfragen geregelt werden sollen, welche durch die Anordnung der Massnahmen zu Zusatzkosten resp. Mindereinnahmen insbesondere beim regionalen Personenverkehr führen würden. Er ist der Ansicht, dass der Bund die Finanzlast und die ungedeckten Kosten bei hoheitlich angeordneten Massnahmen im Falle von Energiemangellagen mitzutragen habe.

Die Kantone Obwalden und Uri beziehen sich auf die Stellungnahme des VöV (Kapitel 2.4) und haben keine ergänzende Bemerkung angebracht.

Art. 1

Der Kanton Graubünden wünscht sich eine Präzisierung, dass man den Artikel der Verordnung folgendermassen ergänzt: « (…) auf der Schiene (Güterverkehr) in Strommangellagen.»

Art. 2

Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Landschaft schreiben, dass bereits bei den Massnahmen zur Covid-19-Pandemie sich die Organisationen zur Systemführung im öV durch die Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und PostAuto AG als eine gute Organisationsstruktur für die Regelung des öffentlichen Verkehrs im Krisenfall bewährt habe. Die Beibehaltung der Organisation erscheint ihnen daher als sinnvoll. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden,

Schaffhausen und St. Gallen vermerken, dass die Organisationen zur Systemführung proaktiv informieren und möglichst frühzeitig ihre Arbeit aufnehmen sollen.