Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 13 Seiten
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auf der Schiene in einer Mangellage Priorität vor dem Personenverkehr hat, soll explizit in der Verordnung verankert werden. Dieser wichtige Grundsatz des Bewirtschaftungsmodells erschliesse sich nicht automatisch aus Art. 4 in seiner jetzigen Fassung und könne im vorliegenden Text leicht übersehen werden. Die BLS AG hingegen ist nicht mit einer generellen Priorisierung des Güterverkehres im Falle einer Strommangellage einverstanden. Aus Sicht der BLS AG sind Güter- wie auch Personenverkehr gleichermassen relevant für die Aufrechterhaltung der Landesversorgung. Im Falle einer Einstellung des gesamten Personenverkehrs drohe eine Überlastung des Strassennetzes und die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit Mobilität könne nicht mehr sichergestellt werden.
Art. 5
Der VöV stellt einen Änderungsantrag bei Art. 5 der Verordnung. Bund und Kantone tragen mittels flankierender Massnahmen zur Reduktion der Anzahl zu transportierenden Personen bei und informieren die Öffentlichkeit. Dazu gehören die aktive Kommunikation absehbarer Transportengpässe sowie die Änderungen der Stundenpläne von Schulen auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe.
Art. 8
Der VöV, die BLS AG und die SBB weisen darauf hin, dass im Hinblick auf den Vollzug der vorliegenden Verordnung ein expliziter Verweis auf die Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA; SR 520.16) vorzunehmen sei, da letztere ebenfalls im Fall einer Katastrophe oder Notlage mit landesweiten oder internationalen Auswirkungen anwendbar sei. Daher beantragen sie einen neuen Absatz bei Art. 8 der vorliegenden Verordnung, wonach das BAV die Koordination mit den beauftragten Organisationen für die Systemführung sicherstellen soll.
2.5 Weitere Organisationen
Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 13 Stellungnahmen von weiteren Organisationen ein.
Genève Aéroport und Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein haben auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet. Alpen-Initiative, railCare AG, IG Detailhandel, Schweizerische Energie-Stiftung, Seilbahnen Schweiz, Stiftung Pusch, Verkehrs-Club Schweiz unterstützen die Stellungnahme des VöV und stellen dieselben Anträge (vgl. Kapitel 2.4). Folglich wird in diesem Kapitel nur auf allfällige Ergänzungen dieser Organisationen zur VöV-Stellungnahme eingegangen.
Die Rückmeldungen der weiteren Organisationen sind durchwegs positiv ausgefallen.
CARBURA beantragt eine Konkretisierung des Titels der Vorlage von «Personenverkehr» zu «öffentlichen Personenverkehr» und von «Güterverkehr» zu «Schienen-Güterverkehr».
Art. 1
In Bezug auf Art. 1 fordert die CARBURA die gleiche Anpassung, die sie bereits für den Titel der Vorlage beantragt.
Art. 3
Transfair fordert, dass die Löhne zu jedem Zeitpunkt zu 100 % weitergezahlt werden, dass die Transportunternehmen für ihre Verlust vollumfänglich kompensiert werden sowie mit angemessener Vorlaufszeit informiert werden.